Länderfinanzausgleich 2023
Fünf Geberländer stehen elf Nehmerländern gegenüber
Der Länderfinanzausgleich 2023 wies ein Volumen von rund 18,3 Mrd. Euro auf. Rheinland-Pfalz war erneut als Geberland vertreten und steuerte 320 Mio. Euro bei. Das Saarland hingegen erhielt als Nehmerland eine Stumme von rund 590 Mio. Euro. Weiterhin gilt: Der Freistaat Bayern zahlt am meisten ein, die Bundeshauptstadt Berlin erhält am meisten.
Mit 18,3 Mrd. Euro wurde 2023 durch den Bund-Länderfinanzausgleich minimal weniger umverteilt als 2022. Mit über 9,1 Mrd. Euro stammte rund die Hälfte dieses Betrags aus dem Freistaat Bayern, dem mit großem Anstand größtem Geberland. Dessen Nachbarland Baden-Württemberg ist mit rund 4,5 Mrd. Euro das zweitgrößte Geberland, gefolgt von Hessen mit über 3,4 Mrd. Euro. Als einziges norddeutsches Bundesland zahlte die Hansestadt Hamburg 934 Mio. Euro ein. Der fünfte und letzte Einzahler ist Rheinland-Pfalz mit 320 Mio. Euro.
Unter den elf Nehmerländern war die Bundeshauptstadt Berlin mit über 3,8 Mrd. Euro wieder der größte Empfänger. Traditionell nimmt die Bundeshauptstadt diese Position ein. Zweitgrößtes Nehmerland ist Sachsen mit fast 3,4 Mrd. Euro und mit einigem Abstand folgt Thüringen mit 1,9 Mrd. Euro. Das Saarland war mit 587 Mio. Euro das Nehmerland, welches am zweitwenigsten erhielt. Nur Schleswig-Holstein bekam mit 357 Mio. Euro weniger Geld aus dem Bund Länderfinanzausgleich.
Im Jahr 2020 wurde der Bund-Länderfinanzausgleich zuletzt reformiert. Der Bund zahlt seitdem über sog. Ergänzungszuweisungen mehr Geld ein. Was die Reform aber nicht vermochte, war ein Grundproblem zu lösen. Denn mit Bayern, Baden- Württemberg und Hessen sowie regelmäßig Hamburg zahlten nur drei bzw. vier Länder ein, die übrigen waren Nehmerländer. Rheinland-Pfalz war nun dreimal hintereinander ein Geberland, weil der Steuersegen des Impfstoffherstellers Biontech kräftig Geld in die Landeskasse spülte. Wie lange sich das fortsetzt, ist fraglich. Die übrigen Nehmerländer vor der Reform sind es auch nach der Reform geblieben, bis auf Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 und eben Rheinland- Pfalz.
Bayern reichte 2023 Klage ein: Diese Unwucht sorgt regelmäßig für Streit. Bayern und Hessen hatten zuletzt eine Klage gegen den damaligen Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und 2017 nach der Neuordnung der Finanzbeziehungen zurückgezogen. Im Jahr 2023 hat Bayern seine Drohung wahr gemacht und vor der bayerischen Landtagswahl erneut eine Klage eingereicht. „Wir sind und bleiben solidarisch, aber wir sind nicht naiv“, erklärte Ministerpräsident Markus Söder. „Das Ausgleichssystem sei inzwischen tief ungerecht. Bayern habe in den vergangenen Jahrzehnten bereits mehr als 100 Mrd. Euro eingezahlt und nur gut drei Mrd. Euro bekommen. Davon leisteten sich andere Länder Dinge, die sich Bayern nicht leisten könne oder wolle.“
Andere Geberländer wie Baden-Württemberg und Hessen haben sich bislang nicht an dieser Klage beteiligt. Die Empfängerländer sehen wiederum keine rechtliche Problematik. Mehr noch – so verweist z.B. der saarländische Finanzminister Jakob von Weizsäcker darauf, dass es doch Söder selbst gewesen sei, der für Bayern den Finanzausgleich seinerzeit mit ausgehandelt und für gut befunden habe.
BdSt-Fazit:
Die Klage aus Bayern mag dem Landeswahlkampf geschuldet sein, aber die Problematik hat dennoch einen wahren Kern. Denn dass eine große finanzielle Unwucht zwischen den Geberländern und Nehmerländern existiert, lässt sich anhand der Zahlen nicht wirklich bestreiten. Speziell im Fall von Bayern, das rund die Hälfte der finanziellen Last alleine schultert. Keine Frage – für die 11 Nehmerländer wäre es finanziell bequemer, den Status quo fortzusetzen. Ob das Bundesverfassungsgericht es genauso sieht, bleibt
abzuwarten.
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