23.02.2024

Keine Steuervorteile beim Verkauf einer durch die Schwiegermutter genutzten Wohnung

Aktuelles Steuerrecht

Im Jahr 2009 erwarben die verheirateten Steuerzahler eine Eigentumswohnung, die sie ihrer (Schwieger-)Mutter unentgeltlich zur Verfügung stellten. Es wurden steuerlich keine Unterhaltsleistungen geltend gemacht. Nach dem Tod der Mutter wurde die Wohnung im Jahr 2017 mit Gewinn verkauft. Die Steuerzahler gingen davon aus, dass die Wohnung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte sahen dies jedoch anders.

Der BFH hat mit Urteil vom 14. November 2023, Az. IX R 13/23, entschieden, dass der Verkauf nicht steuerbegünstigt war, da die Steuerzahler die Wohnung nicht selbst nutzten. Es genügt nicht, dort eine Meldeadresse zu haben und die Wohnung nur für gelegentliche Besuche aufzusuchen. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt grundsätzlich nicht vor, wenn die Wohnung einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen wird, ohne dass sie gleichzeitig selbst bewohnt wird. Nur wenn Kindern die Wohnung zur teilweisen oder alleinigen Nutzung überlassen wird und für diese noch ein Kindergeldanspruch bzw. der -freibetrag besteht, gilt die Immobilie als selbstbewohnt. Dies gilt jedoch nicht für die Eltern von Steuerzahlern, da in diesem Fall auch keine Unterhaltspflicht bestand. Es bleibt unklar, ob bei einer bestehenden Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern ein solcher Fall dennoch als selbstgenutzte Immobilie angesehen wird. Es sollte sich darauf allerdings nicht verlassen werden, da die Rechtsprechung hier eine enge Rechtsauslegung vornimmt.

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