12.01.2024

Kindergeld beantragen

Worauf zu achten ist

Im Streitfall beantragte die Klägerin am 16. Juli 2019 Kindergeld für den Zeitraum ab Mai 2018 per Mail und gab Name, Anschrift und Telefonnummer an. Dies reichte der Familienkasse als Antrag nicht aus. Das Kindergeld sei bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen und muss unterschrieben werden. Die Verwendung eines Vordrucks war nicht erforderlich, wenn der Antrag alle zur Entscheidung erforderlichen Angaben enthält.

Die Familienkasse kannte zwar alle Daten der Kinder, lehnte den formlosen Antrag auf Kindergeld mit Bescheid vom 10. September 2019 aber ab. Darauf legte die Klägerin Einspruch ein und übermittelte elektronisch ein von ihr ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular als PDF. Nun wurde das Kindergeld ab Mai 2018 zwar festgesetzt, aber nicht vollständig ausgezahlt. Denn für Kindergeld wurde eine spezielle Verjährungsregel mit einer Auszahlungsbeschränkung eingeführt. Es wird statt für die letzten vier Jahre rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.

Im Klageverfahren entschied sowohl das FG als auch der BFH mit Urteil vom 12. Oktober 2023, Az. III R 38/21, dass die Klägerin einen Auszahlungsanspruch auch ab Mai 2018 hat. Die verkürzte Verjährungsregel greift für Anträge, die gemäß § 52 Abs. 50 EStG nach dem 18. Juli 2019 gestellt wurden. Bis einschließlich 9. Dezember 2020 konnte das Kindergeld zudem mit einer einfachen E-Mail ohne Beifügung des amtlichen Vordrucks im PDF-Format beantragt werden. Die Verwendung des amtlichen Vordrucks ist für die Antragstellung jedoch wegen des Inkrafttretens des Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen vom 3. Dezember 2020 mittlerweile maßgeblich.

Mitglieder wissen mehr: Weitere Informationen zum Thema finden Sie u.a. in unserem Ratgeber Nr. 46 „Kinderbetreuungskosten“ sowie Nr. 66 „Steuervergünstigungen durch Kinder„. Diese und weitere Materialien können Sie kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.