24.11.2023

Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Pkws

Aktuelles Steuerrecht

Nach der gegenwärtigen BFH-Rechtsprechung gilt, dass kein geldwerter Vorteil für die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs vorliegt, wenn eine vertragliche Vereinbarung die private Nutzung untersagt. Das FG Münster hat dies in einem Urteil vom 28.04.2023, Az. 10 K 1193/20 K,G,F jedoch anders gesehen.

Eine GmbH hatte ihrem Geschäftsführer ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt und die private Nutzung ausdrücklich ausgeschlossen. Das Finanzamt berücksichtigte die Ausgaben gemäß der 1-Prozent-Regelung, lehnte zudem die Sonderabschreibung ab, da eine kaum ausschließlich betriebliche Nutzung vorlag. Eine weitere Besonderheit ist, dass es bei der betroffenen GmbH nur einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer gibt. Aufgrund des fehlenden Interessengegensatzes hatte das Verbot der Privatnutzung weder gesellschaftsrechtliche noch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das bedeutet, dass hier der vertragliche Ausschluss der Privatnutzung problemlos umgangen werden konnte. Laut Gericht darf nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass der Geschäftsführer das Verbot tatsächlich einhält, da der Anscheinsbeweis nicht, z.B. durch das Führen eines Fahrtenbuches, entkräftet wurde. Eine Revision gegen das Urteil ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 33/23 anhängig.

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Foto: Fotolia/Minerva Studio

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