02.06.2023

Grunderwerbsteuer: Verzicht wäre das Beste!

Unser Kommentar zum aktuellen Vorschlag des Finanzministers zur Grunderwerbssteuer

BdSt zum Vorschlag des Finanzministers

Die Grunderwerbsteuer in den Ländern bei Ersterwerb einer Immobilie zur Selbstnutzung auf null zu senken – das wäre ein Fortschritt! In diesem Sinne begrüßt der Bund der Steuerzahler (BdSt) die neue Offensive von Bundesfinanzminister Christian Lindner, für weniger Steuerlast beim Immobilienkauf zu sorgen. Vor diesem Hintergrund mahnt der Verband eine dringend nötige Entbürokratisierung bei der Eigentumsbildung und Wohnraumgestaltung an.

Konkret hatte das Finanzministerium vorgeschlagen, die Grunderwerbsteuer unter anderem mit einem Freibetrag flexibler zu gestalten. Außerdem sollten die Länder ermäßigte Steuersätze für selbst genutztes Wohneigentum schaffen können. Für eine solche Regelung ist allerdings die Zustimmung des Bundesrats nötig, die – wie Medien weiter berichteten – „nach Angaben aus Kreisen des Ministeriums derzeit von den meisten Ländern verweigert wird“.

BdSt klärt auf: Das Problem der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer – die Einnahmen fließen in ihre Kassen. Nach wie vor erschwert die Grunderwerbsteuer den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Die hohe Belastung trägt dazu bei, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine sehr niedrige Wohneigentumsquote aufweist. Diese niedrige Quote hat auch einen starken Einfluss auf die Vermögensverteilung in Deutschland. Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer würden vor allem der Mittelschicht die Vermögensbildung erleichtern und einen Beitrag zum politisch gewollten Abbau der Vermögensungleichheit in Deutschland leisten. Studien belegen, dass sich vor allem mehr Haushalte im mittleren Einkommensbereich nach einer Senkung der Grunderwerbsteuer Wohneigentum leisten könnten. Deshalb fordert der BdSt seit langem zumindest eine Steuerbefreiung beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum statt einer Freigrenze von nur 2.500 Euro.

Tatsächlich sieht der Ampel-Koalitionsvertrag ausdrücklich vor, den Ländern eine flexiblere Gestaltung bei der Grunderwerbsteuer zu ermöglichen. Im Gespräch war und ist ein Freibetrag für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde allerdings noch nicht auf den Weg gebracht. Der BdSt stellt klar: Dann hat auch noch Sachsen zu Jahresbeginn seinen Steuersatz für die Grunderwerbsteuer sprunghaft von 3,5 Prozent auf 5,5 Prozent angehoben. Dabei war es – neben Bayern – eines der wenigen Bundesländer, das den Steuersatz lange Zeit konstant gehalten hatte. Angesichts der massiv gestiegenen Immobilienpreise ist das sehr ärgerlich!

Nun liegt der Vorschlag des Finanzministers auf dem Tisch. Unser Fazit: Ein Verzicht auf die Grunderwerbsteuer bei Ersterwerb wäre das Beste!

BdSt-Mitglieder wissen mehr: Weitere Informationen zum Thema „Wohneigentum“ erhalten Sie unter anderem in unseren BdSt-Ratgebern Nr. 36 „Die staatliche Förderung von Eigenheimen“, Nr. 42 „Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand bei Gebäuden“ sowie Nr. 64 „Haus und Steuern“. Diese können Sie sich entweder im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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