16.11.2022

Neues BdSt-Musterverfahren: Festsetzungsfrist bei Verlusten

Klage vor Finanzgericht Münster erhoben

Gegen die unterschiedlichen Festsetzungsfristen im Falle von positiven und negativen Einkünften neben dem Arbeitslohn geht der Steuerzahlerbund juristisch vor. Denn Bürger werden benachteiligt: Bei die Steuerlast erhöhenden Gewinnen beträgt die Frist bis zu sieben Jahre, bei die Steuerlast senkenden Verlusten nur vier Jahre. Dagegen klagt der BdSt in einem Musterfall, in dem es um negative Vermietungseinkünfte geht.

Im neuen Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) geht es um die konkrete Frage, ob Steuerzahler mit Verlusten (z.B. „negative Vermietungseinkünfte“) neben Einkünften aus Arbeitslohn nur 4 Jahre Zeit für die freiwillige Einkommensteuererklärung oder doch länger Zeit haben (max. 7 Jahre wie bei der Pflichtveranlagung).

Der Fall im Detail – Hier geht es um „negative Vermietungseinkünfte“

Die Klägerin reichte ihre Steuererklärung mit ihren Verlusten für das Jahr 2016 erst Ende 2021 ein. Das Finanzamt lehnte die Veranlagung mit der Begründung auf den Ablauf der Festsetzungsfrist Ende des Jahres 2020 ab, weil es sich um eine freiwillige Antragsveranlagung handele. Die Verluste wurden somit steuerlich nicht berücksichtigt. Wären der Klägerin aber Gewinne aus der Vermietung entstanden, wäre es eine Pflichtveranlagung mit der Folge der längeren Festsetzungsfristen gewesen. Gegen die Ablehnung des Finanzamtes auf Veranlagung wurde Klage vor dem Finanzgericht Münster erhoben, die wir unterstützen. Das Aktenzeichen lautet: 13 K 2534/22 E.

Zuletzt hat der BdSt vor zwei Wochen eine Musterklage zur Investmentsteuerreform in die Wege geleitet. In dem Musterfall geht es darum, dass die Steuer den Gewinn aus einer Fondsanlage übersteigt.

BdSt-Mitglieder erhalten nähere Informationen: Zu diesem und den weiteren BdSt-Musterprozessen lesen Sie Details wie den Verfahrensstand im INFO-Service Nr. 3 „Musterklagen des Bundes der Steuerzahler“. Die schlauen Seiten können Sie entweder im Mitgliederbereich auf steuerzahler.de herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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