Die Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell

Was erwartet Sie als Wohnungseigentümer?

Datum: 12.01.2023
Uhrzeit: 18 Uhr
Dauer: ca. 90 Minuten mit anschließender Fragerunde
Referent: Frank Senger
Veranstaltungsort: Online auf Zoom

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für BdSt-Mitglieder kostenfrei.

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Thema und Inhalt:

Die Grundsteuer wird reformiert. Dadurch kommt auf Bürger, Betriebe und die Finanzverwaltung viel Arbeit zu. Dank einer Fristverlängerung haben Eigentümer noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Wer diese noch nicht eingereicht hat, sollte ich beeilen, um die Frist zu wahren.

Der Vortrag behandelt das Bundesmodell für Wohnimmobilien, das sogenannte Ertragswertverfahren. Zum einen erfahren Sie, was Sie bei Ihrer Feststellungserklärung zu beachten haben. Ziel ist es, dass Sie Ihre Erklärung möglichst ohne Schwierigkeiten abgeben können. Zum anderen wird die neue Grundsteuer nach dem Scholz-Modell anhand eines Beispiels für ein Wohnhaus Schritt für Schritt berechnet. Ziel ist es, dass Sie selbstständig beurteilen können, ob das Finanzamt Ihren Bescheid über den neuen Grundsteuerwert korrekt erstellt hat – oder ob Sie dem Bescheid nicht widersprechen sollten.

Der Referent Frank Senger ist Volkswirt und leitet die Abteilung Haushalt und Finanzen beim Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz.

Hinweis: Das Bundesmodell, auch Scholz-Modell genannt, wird auf Immobilien in den folgenden Bundesländern angewendet: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Einen ersten Überblick über die Grundsteuer-Modelle für jedes Bundesland erhalten Sie HIER.

Die Veranstaltung findet auf Zoom statt.

Eine Anleitung zur Nutzung von Zoom finden Sie unter www.heise.de (www.heise.de/tipps-tricks/Zoom-Meetings-erstellen-und-beitreten-4689811.html#b).

Anmeldung:

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an veranstaltungen@bdst-rlp.de und melden sich unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer bis spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung an.