Gewinne aus Online-Poker können steuerpflichtig sein
BFH klärt, wann ein Hobbyspieler "berufsmäßig" spielt
Wer online Poker spielt und damit regelmäßige Gewinne erzielt, muss diese versteuern. So urteilte das Finanzgericht Münster, dass mehrjährige Pokerspielerei mit Gewinnen als Gewerbebetrieb gewertet wird. In der Folge muss das Einkommen versteuert werden. Mittlerweile ist das Verfahren beim Bundesfinanzhof angelangt. Hingegen müssen Hobbyspieler ihre Gewinne nicht versteuern.
Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer unterliegen. Steuerzahler, die regelmäßig durch ihr Können beim Pokern Gewinne erzielen, müssen diese versteuern. Ob das Pokerspielen als gewerbliche Leistung qualifiziert wird, hängt davon ab, ob es sich um eine selbständige nachhaltige Betätigung handelt, die mit der Absicht ausgeübt wird, Gewinn zu erzielen und sich dabei als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Das Finanzgericht Münster entschied in einem Urteil vom 10. März 2021 (Az. 11 K3030/15 E, G), dass Spieler, die über eine gewisse Dauer hinweg das Online-Pokerspielen ausführen und dadurch Gewinne erzielen und mit einer durchweg vorteilhaften Gewinnerzielung fortführen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Die Gewinne als Hobbyspieler müssen nicht versteuert werden.
Es bleibt also abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof dieser Auffassung in der anhängigen Revisionsentscheidung (Az. X R 8/21) folgen wird. Dabei geht es unter anderem um die Fragen, ob Online-Poker – im vorliegenden Falle wurde die Variante „Texas Hold’em“ gespielt – ausschließlich als Glücksspiel bewertet werden muss oder nicht auch ein Geschicklichkeitsspiel sein kann. Zudem klärt der BFH, ob und ggf. ab wann Online-Pokern nicht mehr als Hobby, sondern „berufsmäßig“ ausgeübt wird.
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