28.01.2022

Winterdienst von der Steuer absetzen

Finanzverwaltung akzeptiert Kosten für den Winterdienst

In der kalten Jahreszeit fällt ab und an Schnee – je nach Wohnlage mal mehr, mal weniger. Wer den Winterdienst vor der eigenen Haustür durch einen Dienstleister erledigen lässt, kann die angefallenen Kosten von der Steuer absetzen. Unter welchen Voraussetzungen dies gilt, erklärt der Steuerzahlerbund.

Hauseigentümer, aber auch Mieter trifft in der Wintersaison häufig eine Räumpflicht. Wird ein Dritter mit der Schneebeseitigung auf privaten und/oder öffentlichen Wegen beauftragt, können die Kosten in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Es dürfen 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr, steuerlich berücksichtigt werden. Zahlt der Steuerzahler beispielsweise 600 Euro für das Kehren bzw. Räumen des Gehweges oder Streuen vor dem Haus, lassen sich mit dem Steuerbonus bis zu 120 Euro Steuern im Jahr sparen.

Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Räumdienst oder Hausmeisterservice eine Rechnung ausgestellt hat und der Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen wurde. Die Finanzverwaltung akzeptierte früher nur die Kosten, die für Arbeiten auf dem privaten Gelände wie Hof und Garten anfielen. Diese Einschränkung gilt nicht mehr: Die Rechnungen für das Reinigen des öffentlichen Gehweges sollten daher nicht aussortiert werden! Finanzämter akzeptieren aber nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung nur die Kosten, die auf den Gehweg entfallen, nicht für die Arbeiten auf der befahrbaren Straße. Details sind im BMF-Schreiben vom 01.09.2021 nachlesbar.

BdSt-Mitglieder wissen mehr: Unser Taschenbuch „Arbeiten in Haus und Garten“ informiert Sie verständlich und mit Beispielen darüber, wie Sie Kosten für Handwerker und Dienstleister rund um ihre Immobilie steuerlich absetzen. Der Ratgeber ist sowohl für Eigentümer als auch für Mieter interessant. Zudem beschäftigen sich zwei unserer BdSt-Ratgeber mit dem Thema: Nr. 43 „Steuerermäßigung für Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten und für haushaltsnahe Dienstleistungen“ sowie Nr. 56 „Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Privathaushalten“. BdSt-Mitglieder können sowohl das Taschenbuch als auch die Ratgeber kostenlos bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

Foto: Fotolia/Stefan-Körber

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