08.12.2021

Ein Drittel der Personalausgaben für Beamtenversorgung

Rheinland-Pfalz benötigt Pensionsreform

Mit mehr als 2,4 Mrd. Euro haben die Versorgungsausgaben für Landesbeamte im Jahr 2020 einen neuen Höhepunkt erreicht. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben um 6,8 Prozent. Inzwischen werden ein Drittel der Personalausgaben für die Beamtenversorgung ausgegeben. Der BdSt mahnt, das Pulverfass Versorgungsausgaben endlich zu entschärfen.

Bereits seit Jahren steigen die Versorgungsausgaben in Rheinland-Pfalz stark an. Als Versorgungsausgaben werden die Bezüge der Ruhestandsbeamten und ihrer Hinterbliebenen sowie deren Beihilfe im Krankheitsfall bezeichnet. Aus dem kürzlich veröffentlichten Versorgungsbericht für 2020 geht hervor, dass mit mehr als 2,4 Mrd. Euro Rekordausgaben für frühere Beamte verzeichnet wurden. Gegenüber dem Vorjahr lagen die Ausgaben um 155 Mio. Euro bzw. 6,8 Prozent höher. Zehn Jahre zuvor, 2010, lagen die Versorgungsausgaben noch bei rund 1,3 Mrd. Euro.

In dieser Zeit erhöhte sich der Anteil der Versorgungsausgaben an den Personalausgaben stetig. Machten die Versorgungsausgaben 2010 noch ein gutes Viertel der Personalausgaben von damals rund 5,2 Mrd. Euro aus, waren es 2020 bereits 34,4 Prozent von rund 7,1 Mrd. Euro. Dies heißt: Mehr als ein Drittel der Personalausgaben des Landes werden nicht für aktive Beamte eingesetzt, sondern für Pensionäre und deren Witwen und Waisen.

Mehr Versorgungsempfänger

Zwei Entwicklungen tragen zu der enormen Steigerung der Versorgungsausgaben bei. Zum einen kommen mehr Pensionäre und Hinterbliebene denn je in den Genuss solcher Bezüge. Mit 41.800 Ruhestandsbeamten empfangen rechnerisch ein Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung Beamtenpensionen! Hinzukommen 10.000 Hinterbliebene, so dass im Jahr 2020 rund 51.800 Personen Versorgungsbezüge durch das Land Rheinland-Pfalz erhielten. Im Jahr zuvor waren es noch rund 1.300 Personen weniger, vor zehn Jahren betrug die Zahl der Versorgungsempfänger nur 36.140 Personen.

Zum anderen stiegen die „Ruhegehälter“ in Rheinland-Pfalz grundsätzlich mit demselben Prozentsatz wie die Besoldung aktiver Beamter. Im Jahr 2020 erhielt ein Versorgungsempfänger durchschnittlich 3.900 Euro, zehn Jahre zuvor waren es nur rund 3.100 Euro. Pensionen sind vor allem deshalb regelmäßig deutlich höher als die gesetzliche Rente, da die Pensionshöhe von den letzten Bezügen im aktiven Dienst abhängt. Fast zwei Drittel, nämlich 61,4 Prozent der Pensionsempfänger erhalten den Höchstruhegehaltssatz – monatlich 71,75 Prozent der letzten aktiven Monatsbesoldung. Nur 5,4 Prozent der Ruhestandsbeamten erhalten weniger als die Hälfte ihrer letzten aktiven Besoldung. Hingegen ist es bei der gesetzlichen Rente der Normalfall, weniger als die Hälfte des letzten Lohns zu erhalten; Renten berechnen sich anders als Pensionen.

BdSt-Fazit:

Um den teuren Trend endlich zu bremsen, sind Reformen unabdingbar. Finanzministerin Ahnen spricht sogar von einer „großen und bewussten Kraftanstrengung für den Landeshaushalt“ – und will dann auch 2022 trotz Rekordsteuereinnahmen neue Schulden aufnehmen. Für die privilegierte Altersversorgung von nur 52.000 Personen in Rheinland-Pfalz müssen weit über 12 Prozent des Landeshaushaltes aufgewendet werden.

Die Ampel-Koalition sollte eine Expertenkommission einberufen, welche Vorschläge nach dem Vorbild der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet. Zentrale Reformpunkte dürften das langsame Abschmelzen des Höchstruhegehaltssatzes und die löchrige Pension mit 67 Jahren sein. Rund 70 Prozent vom letzten Salär für die Pensionäre, aber weniger als die Hälfte vom Durchschnitt für die Rentner – das ist eine schreiende soziale Ungerechtigkeit, bei der die SPD-geführten Regierungen seit Jahrzehnten konsequent auf Tauchstation gehen. Zudem kommt die Beamtenpension mit 67 Jahren nicht wirklich zur Geltung. Auch in 2020 lag das Durchschnittsalter der Neupensionäre bei über 63 Jahren.

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