Ab sofort neue Online-Anträge beim Finanzamt möglich
Lohnsteuerklassenwechsel, Freibeträge und Steuerermäßigungen online beantragen
Arbeitnehmer können seit Oktober Lohnsteuerklassenwechsel, Freibeträge und Steuerermäßigungen bei ihrem Finanzamt online übertragen. Dadurch können Porto und Papier sowie Zeit gespart werden. Wie es geht, erklärt der BdSt.
Seit Oktober kann der Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel oder für Werbungskostenfreibeträge erstmalig auch elektronisch dem Finanzamt übermittelt werden. Arbeitnehmer mit langen Wegen zur Arbeit können Freibeträge beantragen, damit bereits monatlich weniger Lohnsteuer gezahlt wird. Die Antragstellung kann jetzt beim Finanzamt erfolgen. Der notwendige Gang zum Finanzamt ist aber nicht mehr erforderlich. Die Antragstellung kann statt auf Papier ab diesem Jahr elektronisch erfolgen. Erstmalig können Anträge oder Mitteilungen von Arbeitnehmern an das Finanzamt bundesweit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ gestellt werden.
Freibeträge für z. B. hohe Werbungskosten wirken sich auf die monatliche Lohnsteuer aus. Sie wird so bereits mit dem monatlichen Gehalt gemindert. Der Arbeitnehmer muss nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auf eine mögliche Steuererstattung warten. Zudem können verheiratete Arbeitnehmer jederzeit auch ihre Lohnsteuerklasse wechseln.
Auch hierfür entfallen zukünftig das Ausdrucken des Antrags und der Weg zur Post. Statt auf Papier können der Antrag auf Steuerklassenwechsel, Lohnsteuer-Ermäßigung, die Erklärung zum dauernden Getrenntleben oder zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft elektronisch gesendet werden.
Wer einen digitalen Antrag an sein Finanzamt stellen möchte, sollte sich bei „Mein ELSTER“ einmalig registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Nach dem Registrierungsvorgang, der etwa 1 Woche dauert, kann jeder Arbeitnehmer bequem von zu Hause aus an das zuständige Finanzamt Anträge und Mitteilungen übermitteln.
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