06.10.2021

Im Oktober an Steuererklärung 2020 denken

Abgabefrist endet am 2. November 2021

Bis zum 2. November 2021 haben Rheinland-Pfälzer noch Zeit, ihre Einkommensteuererklärung für 2020 abzugeben. Coronabedingt wurde die Frist um drei Monate verlängert. Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Für diejenigen, die im Homeoffice tätig waren, lohnt sich die Abgabe regelmäßig, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Wer für das Jahr 2020 noch eine Steuererklärung abgeben muss, ohne dabei auf einen Steuerberater zurückzugreifen, sollte aktiv werden. Die Abgabefrist endet am 2. November 2021. Hintergrund ist, dass die Abgabefrist in diesem Jahr aufgrund der Coronapandemie um drei Monate verlängert wurde. Eigentlich endet sie am 31. Oktober. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, ist der darauffolgende Werktag entscheidend. In Rheinland-Pfalz ist der 1. November ein Feiertag (Allerheiligen), weshalb die Frist auf den 2. November fällt.

Wer einen Steuerberater einschaltet, hat mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020 sogar bis zum 31. Mai 2022 Zeit.

Auch freiwillige Abgabe lohnt sich

Wer 2020 Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, muss eine Erklärung einreichen. Auch wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, beispielsweise weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren oder Quarantäne angeordnet wurde, muss eine Steuererklärung abgeben. Zwar sind Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld und Entschädigungszahlungen grundsätzlich steuerfrei, fallen aber unter den sogenannten Progressionsvorbehalt, d. h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Viele Menschen haben im vergangenen Jahr im Home-Office gearbeitet. Sie können dafür eine Pauschale von bis zu 600 Euro geltend machen. Wurde die Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer erledigt, können möglicherweise die Kosten für das Zimmer bei der Steuerklärung abgesetzt werden. Es lohnt sich also, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.

Tipps für BdSt-Mitglieder: Der Steuerzahlerbund hält für seine Mitglieder u.a. zwei kostenlose Taschenbücher zum Thema bereit – nämlich „Steuererklärung 2020 für Arbeitnehmer“ und „Steuererklärung 2020 für Senioren“. Darin gibt der BdSt einen Leitfaden mitsamt Spartipps, wie die wichtigsten Anlagen für die jeweiligen Zielgruppen ausgefüllt werden. Die Broschüren können kostenlos bestellt werden unter Tel. 06131 – 986 100 oder per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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