31.08.2021

Keine Ausbaubeiträge in Flutgebieten

Betroffene werden nicht zusätzlich belastet

Ende Juli 2021 hat eine Unwetterkatastrophe die nördlichen Gebiete von Rheinland-Pfalz heimgesucht. Zehntausende Bürger verloren ihr Hab und Gut, viele Häuser sind unbewohnbar. Vielerorts sind auch Straßen und Wege zerstört. Daher trieb den Steuerzahlerbund die Frage um, ob die ohnehin gebeutelten Anwohner zum riesigen Schaden auch noch Straßenausbaubeiträge fürchten müssen. Nein, müssen sie nicht, teilte das Innenministerium mit.

Sturzfluten und in deren Folge Hochwasser haben an Ahr, Kyll und Prüm sowie deren Zuflüssen enorme Schäden verursacht. Häuser und Wohnungen sind unbewohnbar geworden. Auch Straßen und Wege sowie Versorgungsleitungen wurden durch die Wassermassen stark beschädigt oder sogar zerstört. Drohen den leidgeplagten Anwohnern von Gemeinden, in denen Infrastruktur zerstört wurde, Straßenausbaubeiträge? Der Steuerzahlerbund hakte in dieser Frage beim rheinland-pfälzischen Innenministerium (MdI) nach – und kann Entwarnung geben.

Für die Wiederherstellung von flutbeschädigten oder gar zerstörten Straßen werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, teilte das MdI mit. Dazu bedient sich die Politik eines rechtlichen Kniffs. Es wird von der Fiktion ausgegangen, dass alle betroffenen Gemeindestraßen vollständig zerstört und abgängig sind. Dadurch stellt der Wiederaufbau keinen Straßenausbau im beitragsrechtlichen Sinne dar. Als Fiktion bezeichnen Juristen einen als Tatsache angenommenen Sachverhalt, der in Wirklichkeit nicht existiert.

Wurde mit einer beitragsfähigen Maßnahme bereits begonnen oder ist sie abgeschlossen, aber es wurden noch keine Ausbaubeiträge festgesetzt, dann werden die Bürger ebenfalls verschont. „Fehlt bei einer beschädigten oder zerstörten Anlage die Möglichkeit der Inanspruchnahme, können Beiträge nicht erhoben werden“, so das MdI gegenüber dem BdSt. Auch fallen keine Erschließungsbeiträge an, da es sich selbst bei komplett zerstörten Straßen nicht um die erstmalige Herstellung handelt.

BdSt-Fazit:

Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, in dem Straßenausbaubeiträge ohne Abstriche von den Städten und Gemeinden erhoben werden müssen. In kleinen Gemeinden, wie sie in der Eifel häufig anzutreffen sind, erreichen auch wiederkehrende Beiträge schnell die Summen von einmaligen Beiträgen. Immerhin hängt dieses Damoklesschwert nicht länger über den Bürgern, die durch die Unwetterkatastrophe viel Leid erdulden mussten.

Der Steuerzahlerbund begrüßt die praktikable Lösung des MdI. Durch die Fiktion, alle betroffenen Gemeindestraßen seien zerstört, fehlt es bereits an der rechtlichen Grundlage, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Für die Bürger bedeutet dies Rechtssicherheit, dass sie nicht auch noch von Ausbaubeiträgen heimgesucht werden.

Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz setzt sich weiterhin für eine Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge ein.

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