09.07.2021

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Sonne genießen, statt Formulare ausfüllen

Wer lieber die Sonne genießen möchte, statt sich mit seiner Einkommensteuererklärung zu befassen, hat jetzt gute Karten. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 wurde um drei Monate verlängert.

Eigentlich müssten die Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung bis Ende Juli beim Finanzamt einreichen. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Frist für die Steuererklärung 2020 aber um drei Monate verlängert. Nicht beratene Steuerzahler müssen ihre Steuererklärung für 2020 demnach bis zum 31. Oktober – weil dies ein Sonntag ist – konkret bis 1. November 2021 abgeben. In Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, in denen der 1. November ein Feiertag (Allerheiligen) ist, fällt die Abgabefrist sogar erst auf den 2. November 2021. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat bis zum 31. Mai 2022 Zeit.

Dennoch sollte man seine Steuerunterlagen rechtzeitig zum Steuerberater bringen und nicht bis zum letzten Moment warten, um für Rückfragen des Beraters ausreichend Zeit zu lassen. Auch GmbHs sollten ihre Unterlagen zeitnah beim Berater einreichen, denn die Frist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger wird vorerst nicht verlängert.

BdSt-Mitglieder haben es einfach: Arbeitnehmern und Rentnern, die ihre Steuererklärung selber machen und die Mitglied im Steuerzahlerbund sind, können die Leitfäden „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2020“ und „Steuererklärung für Senioren 2020“ kostenfrei bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de. Die Taschenbücher behandeln die jeweils wichtigsten Anlagen der Steuererklärung und geben geldwerte Steuer-Spartipps.

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