29.03.2021

Kassenumstellung: Erneute Fristverlängerung möglich

Übergangszeit dauert aber nur bis Ende Mai 2021

Bis zum 31. März 2021 müssen Kassensysteme mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) aufgerüstet sein. Jedoch gewährt das rheinland-pfälzische Finanzministerium auf Antrag noch eine weitere Frist um zwei Monate.

Um Steuerhinterziehung mit Bargeld zu bekämpfen, müssen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) aufgerüstet werden. Zunächst hätten Ladenkassen bis zum Ende September 2020 umgestellt werden müssen. Aufgrund der Corona-Krise und den damit zusammenhängenden Einschränkungen gewährten viele Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz, eine längere Umstellungsfrist bis zum 31. März 2021. Diese Frist läuft nun ab.

Jedoch gewährt das Land eine weitere zweimonatige Frist, wie das Finanzministerium mitteilte. Auf Antrag ist es in Einzelfällen möglich, die Frist bis zum 31. Mai 2021 zu verlängern. Unternehmen, die ihre Kassen auf ein Cloud-System umstellen wollen, können eine abermalige Fristverlängerung beantragen. Voraussetzung ist, dass eine sachliche oder persönliche Härte für den Steuerpflichtigen besteht, die dem zuständigen Finanzamt dargelegt werden muss.

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