04.03.2021

Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine des BdSt

Am 14. März 2021 wird in Rheinland-Pfalz gewählt. Insgesamt treten zwölf Parteien und eine Wählervereinigung an. Der BdSt Rheinland-Pfalz hat bei sechs Parteien nachgefragt, welche Positionen sie zu verschiedenen Themen vertreten. Es geht u.a. um die Corona-Schulden, um Sparvorhaben, um Steuern und natürlich auch um die Straßenausbaubeiträge. Lesen Sie nachfolgend in den BdSt-Wahlprüfsteinen die Fragen und Antworten zur Landtagswahl 2021. Die Reihenfolge der Parteien orientiert sich anhand der Ergebnisse der vergangenen Landtagswahl.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Spitzenkandidatin: Malu Dreyer

1. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde wiederholt von verschiedenen Organisationen und Politikern die Abschaffung der Schuldenbremse gefordert. Hält Ihre Partei an der Schuldenbremse prinzipiell fest?

Für die SPD ist es wichtig, mit verantwortungsvoller und vorausschauender Haushaltspolitik eine gute Zukunft für Rheinland-Pfalz zu gestalten. Das bedeutet für uns beste Bildung für alle, eine starke Wirtschaft und gute Arbeit, verbunden mit einer adäquaten gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung und wirksamen Klimaschutz. Diese Zukunftsaufgaben stehen für uns nicht im Widerspruch zur Vorgabe, dem Land gleichzeitig finanzielle Spielräume für einen handlungsfähigen Staat zu erhalten. Betrachtet man die Landeshaushalte der vergangenen Jahre, wird deutlich, dass wir die Verschuldung bis zum Jahr 2020 zurückgeführt haben und derzeit aktuell durch die Aufnahme neuer Kredite in der Pandemie unsere Handlungsfähigkeit sicherstellen. Für die SPD ist damit die Schuldenbremse auch kein Selbstzweck, denn gerade im Hinblick auf das andauernde Pandemiegeschehen benötigt Rheinland-Pfalz Handlungsspielraum.

2. Ab welchem Jahr soll die Schuldenbremse in Rheinland-Pfalz wieder eingehalten werden?

Die Schuldenbremse kann aufgrund einer außergewöhnlichen Notsituation zeitlich begrenzt ausgesetzt werden. Corona stellt so eine Situation dar. Niemand kann die weitere Entwicklung der Pandemie vorhersagen. Davon unbeschadet gelten natürlich die Regelungen des Ausführungsgesetzes zur Einhaltung der Schuldenbremse. Danach muss die strukturelle Nettokreditaufnahme 0 oder negativ sein. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird nachgekommen.

3. In welchem Zeitraum strebt Ihre Partei den Abbau der Corona-Schulden des Landes Rheinland-Pfalz an?

Für die SPD steht es außer Frage, dass wir die im Haushaltsjahr 2020 aufgenommenen Notkredite zur Bewältigung der Corona-Pandemie in absehbarer Zeit wieder tilgen werden. Konkret ist an einen Tilgungsbeginn ab dem Haushaltsjahr 2024 gedacht, da aktuell absehbar ist, dass die aus der Corona-Pandemie resultierenden wirtschaftlichen Verwerfungen noch einige Zeit andauern werden. Die Höhe der Tilgung richtet sich natürlich auch nach der konjunkturellen Entwicklung bei der jeweiligen Haushaltsaufstellung. Wir hoffen daher auf eine vollständige Tilgung innerhalb von 20 Jahren. In diesem Zusammenhang verweisen wir aber auch explizit auf Artikel 109 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz, als auch auf Artikel 117 Abs. 1 Satz 5 Landesverfassung.

4. Inwieweit will Ihre Partei die Landesrücklagen auflösen bzw. reduzieren, um die Höhe der Corona-Kredite zu senken bzw. schneller abzubauen?

Die SPD-geführte Landesregierung hat bereits im ersten Nachtragshaushalt 2020 die noch im Originalhaushalt 2020 eigentlich vorgesehenen Rücklagenzuführungen in Höhe von 150 Mio. Euro gestrichen und mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 auf der Einnahmeseite die Rücklage Breitbandinfrastruktur (Gigabitausbau) zur Teilfinanzierung von diesbezüglichen Ausgaben im Sondervermögen aufgelöst (50 Mio. Euro). Im Übrigen verweist die SPD in diesem Zusammenhang auch auf Ausführungen zur Sinnhaftigkeit von Rücklagen, die die Bundesbank im Monatsbericht vom August 2020 wie folgt beschreibt: „Ökonomisch nachvollziehbar erscheint aber, angesichts der extremen und in die mittlere Frist ausstrahlenden Unsicherheit die vorhandene Rücklage als Sicherheitspuffer für die Zeit nach Geltung der Ausnahmeklausel zu erhalten“.

5. In den Landeshaushalten und im Corona-Sondervermögen sind Maßnahmen aufgeführt, die keinen unmittelbaren Bezug zur Pandemie haben, aber umstrittenerweise trotzdem mit Corona-Schulden finanziert werden sollen. Wie will Ihre Partei mit solchen Maßnahmen umgehen?

Die SPD ist der Auffassung, dass das durch den Landtag verabschiedete Corona-Sondervermögensgesetz demokratisch legitimiert ist. Darüber hinaus formuliert § 2 Abs. 1 Corona-Sondervermögensgesetz, dass das Sondervermögen der Finanzierung der Bewältigung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz dient. Die betreffenden Maßnahmenbereiche, werden im Gesetz abschließend aufgeführt und stehen in einem adäquaten Sachzusammenhang mit der Pandemie. Die Kontrolle des Parlaments über die Umsetzung der Maßnahmen wird durch eine regelmäßige Berichtspflicht sichergestellt.

6. Plant Ihre Partei einen Personalabbau im Landesdienst? Falls ja, in welchen Bereichen?

Die SPD steht hinter der Vorgabe der Landesregierung den Abbau von 2.000 Stellen mit dem Haushalt 2021 grundsätzlich abzuschließen. Für uns ist allerdings klar, dass Einsparungen sozialverträglich und in engem Austausch mit den Personalvertretungen erfolgen. Zudem zeigt uns gerade die Corona-Pandemie, wie wichtig für die staatliche Aufgabenerledigung angemessene Personalausstattungen sind. Diese wollen und werden wir unter Berücksichtigung zusätzlicher Aufgaben und politischer Schwerpunktsetzungen erhalten.

7. Gibt es weitere besondere Sparvorhaben, die Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode umsetzen will? Falls ja, um welche Vorhaben handelt es sich?

Wir haben das Ziel, mit verantwortungsvoller und vorausschauender Haushaltspolitik eine gute Zukunft für Rheinland-Pfalz zu gestalten: beste Bildung für alle Kinder, starke Wirtschaft und gute Arbeit, eine gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung und wirksamen Klimaschutz. Wir wollen die Finanzpolitik auch in der kommenden Legislaturperiode dazu nutzen, die Zukunftsaufgaben zu gestalten. Dabei gehen wir auch weiterhin mit den vorhandenen Haushaltsmitteln wirtschaftlich, sparsam und zweckentsprechend um.

8. Will Ihre Partei die Straßenausbaubeiträge komplett abschaffen? Falls ja, zu wann?

Die SPD hat die Erhebung hoher einmaliger Beiträge im kommunalen Straßenbau beendet. Mit dem Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes stellen wir sicher, dass künftig alle Eigentümerinnen und Eigentümer einer Gemeinde, eines Stadtteils oder eines zusammenhängenden Gemeindegebiets gemeinsam mit der Kommune die Instandhaltung ihrer Anliegerstraßen finanzieren. Dies führt zu einem solidarischen System, in dem zwar regelmäßige, aber erheblich niedrigere Ausbaubeiträge gezahlt werden.

9. Die Grundsteuer muss reformiert werden. Soll Rheinland-Pfalz ein eigenes Grundsteuer-Reformmodell erhalten oder das sog. Scholz-Modell einführen? Falls ein eigenes Landes-Modell geplant ist, von welcher Art soll es sein?

Für die SPD ist es unabdingbar, den Fortbestand der Grundsteuer als eine originäre kommunale Steuerquelle zu sichern. Rheinland-Pfalz und die SPD stehen dabei für eine Umsetzung des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26. November 2019 nach dem sogenannten Bundesmodell. Es ist nicht beabsichtigt, von der grundgesetzlich eingeräumten Öffnungsklausel Gebrauch zu machen.

10. Die neue Grundsteuer soll „aufkommensneutral“ gestaltet werden. Was versteht Ihre Partei konkret darunter und wie soll das sichergestellt werden?

Aus Sicht der SPD muss die Grundsteuer auch künftig jedenfalls teilweise an den Wert der Immobilie anknüpfen, um damit auch eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus ist es unser Ziel die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten – damit die Steuerzahler als Ganzes nicht mehr belastet werden als bisher. Klar ist aber auch, dass trotz einer insgesamt angestrebten Aufkommensneutralität die Steuerpflicht des einzelnen Steuerpflichtigen je nach Wert seines Grundstückes zu einer höheren, oder aber auch niedrigeren Steuerlast führen kann, damit ganz im Sinne der Vorgaben der Verfassungsgerichtsentscheidung, gleichheitswidrige Wertverzerrungen abgebaut werden.

11. Strebt Ihre Partei eine Veränderung der Grunderwerbsteuer an, um z.B. den Erwerb von Wohneigentum durch junge Familien zu fördern? Falls ja, was ist geplant?

Derzeit befasst sich der Bundestag auch auf Initiative der SPD mit einer Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes. Zielsetzung der Änderung ist insbesondere im hochpreisigen Immobiliensektor auftretende missbräuchliche Steuergestaltungen („Share Deals“) einzudämmen. Weitergehende Veränderungen werden derzeit von der SPD nicht verfolgt.

12. Plant Ihre Partei die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Steuern und Abgaben? Falls ja, was wird anvisiert?

Wir planen keine Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Steuern und Abgaben im Land. Wir stehen aber ein für mehr Steuergerechtigkeit: Dazu müssen wir konsequent alle Steuerschlupflöcher schließen. Es kann nicht sein, dass mit komplexen Steuergestaltungsmodellen, die von großen Kanzleien und Konzernen entwickelt werden und Lücken im Steuersystem gezielt ausnutzen, zum Teil skrupellos Steuern hinterzogen werden. Das verursacht Schäden in Milliardenhöhe für unsere Gesellschaft. So war zum Beispiel die Umsetzung der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Gerade auf internationaler Ebene gilt es, den Datenaustausch zu intensivieren. Um innereuropäische Steuerschlupflöcher zu vermeiden, brauchen wir eine faire Besteuerung von Digitalkonzernen sowie einen Mindeststeuersatz, aber auch eine Finanztransaktionssteuer. Wir werden deshalb weiterhin über eine gute Ausstattung der Finanzverwaltung für einen gerechten Steuervollzug sorgen. Die Außendienste der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.

13. Welche Maßnahmen will Ihre Partei umsetzen, um künftige Fälle von Steuergeldverschwendung auf Ebene des Landes und der Kommunen zu verhindern?

Zu einem modernen Staat gehört auch eine moderne Verwaltung. Vereinfachung, größere Leistungsfähigkeit, sparsamer Umgang mit Steuergeldern und Bürgernähe stehen für die rheinland-pfälzische SPD im Vordergrund aller Überlegungen. Die Umsetzung dieser Vorgaben hat die jeweilige im Amt befindliche Landesregierung unabhängig von Ihrer parteipolitischen Zusammensetzung umzusetzen.

14. Wie steht Ihre Partei dazu, die Verschwendung von Steuergeld unter einen gesonderten Straftatbestand zu stellen?

Schon heute bestehen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das Haushaltsrecht. Es gibt nicht nur das Disziplinarrecht, sondern auch Amtshaftungsansprüche und nicht zuletzt auch korrektive Institutionen wie den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe und nicht zuletzt die Öffentlichkeit, die an diesen Stellen auch sehr genau hinschauen. Darüber hinaus gibt es auch im Strafrecht bereits Regelungen, wie den § 266 StGB, der die Haushaltsuntreue schon heute unter Strafe stellt. Wenn also Mittel der öffentlichen Hand, wenn Steuergelder verschwendet werden, wenn sie zweckentfremdet werden, wenn keine adäquate Gegenleistung gegeben ist, dann ist das auch heute schon strafbar.

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Spitzenkandidat: Christian Baldauf

1. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde wiederholt von verschiedenen Organisationen und Politikern die Abschaffung der Schuldenbremse gefordert. Hält Ihre Partei an der Schuldenbremse prinzipiell fest?

Nur mit der Schuldenbremse können wir dauerhaft die Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und von Rheinland-Pfalz und damit die langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates zur Erfüllung seiner Aufgaben gewährleisten. Sie steht für uns nicht zur Disposition. Vielmehr ist die Einführung der Schuldenbremse überhaupt erst die Grundlage, um heute die Auswirkungen der Corona-Pandemie abmildern zu können.

2. Ab welchem Jahr soll die Schuldenbremse in Rheinland-Pfalz wieder eingehalten werden?

An Überschreitungen der Schuldenregel in Rheinland-Pfalz sind hohe verfassungsmäßige Hürden geknüpft. Nach heutigem Wissen gehen wir davon aus, dass die Schuldenbremse mit dem nächsten Landeshaushalt wieder einzuhalten ist. Die Rückkehr zur Sanierung des Landeshaushaltes ist Pflicht, sobald die Wirtschaft wieder Wachstumsergebnisse erzielt.

3. In welchem Zeitraum strebt Ihre Partei den Abbau der Corona-Schulden des Landes Rheinland-Pfalz an?

Auch für die Tilgung neuer Staatsschulden gibt die Verfassung genaue Regeln vor. Für die bisher aufgenommenen „Corona-Schulden“ gelten diese ab dem Jahr 2024. Angesichts der zweithöchsten Pro-Kopf-Verschuldung aller Flächenländer muss es so früh wie möglich Aufgabe des Landes sein, Schulden zurück zu führen.

4. Inwieweit will Ihre Partei die Landesrücklagen auflösen bzw. reduzieren, um die Höhe der Corona-Kredite zu senken bzw. schneller abzubauen?

Neben den sichtbaren Rücklagen wie der Haushaltssicherungsrücklage von über einer Milliarde Euro haben die ungenutzten Ausgabereste mittlerweile ein Rekordniveau von 2,1 Milliarden Euro erreicht. Durch eine intransparente Haushaltsführung gibt es viele weitere Töpfe, in dem hohe Ansätze Jahr für Jahr nicht abgerufen oder anderweitig verwendet werden. Mit uns gibt es nach der Landtagswahl einen umfassenden Kassensturz. Freie Spitzen müssen umgehend in den Schulden-Abbau fließen.

5. In den Landeshaushalten und im Corona-Sondervermögen sind Maßnahmen aufgeführt, die keinen unmittelbaren Bezug zur Pandemie haben, aber umstrittenerweise trotzdem mit Corona-Schulden finanziert werden sollen. Wie will Ihre Partei mit solchen Maßnahmen umgehen?

Das Corona-Sondervermögen weist in seiner konkreten Ausgestaltung erhebliche verfassungsrechtliche Schwächen auf und wird nicht zuletzt durch den Landesrechnungshof und die CDU-Fraktion scharf kritisiert. An vielen Stellen wirkt seine Ausgestaltung wie das eilige Abhaken einer To-Do-Liste am Ende einer Legislaturperiode. Das lehnen wir ab. Stattdessen wäre es wichtig gewesen, ein wirksames Konjunktur-Programm aufzulegen, das kluge Impulse schafft, um den Betrieben in Rheinland-Pfalz das Rüstzeug an die Hand zu geben, die Krise zu überstehen oder sogar stärker aus ihr hervorzugehen.

6. Plant Ihre Partei einen Personalabbau im Landesdienst? Falls ja, in welchen Bereichen?

Trotz eines Abbau-Versprechens von 2.000 Stellen schlagen zum Ende der Wahlperiode sogar rund 1.800 mehr Stellen zu Buche der Landesregierung. Das wirft Fragen auf. Die CDU steht für die Einstellung neuer Lehrerinnen und Lehrer und einer Stärkung von Polizei, Justiz und Finanzverwaltung, aber andererseits für eine kritische Bestandsaufnahme und eine Verschlankung des Verwaltungsapparats.

7. Gibt es weitere besondere Sparvorhaben, die Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode umsetzen will? Falls ja, um welche Vorhaben handelt es sich?

Schon für den Landeshaushalt 2021 hat die CDU erhebliche Einsparungen vorgeschlagen, darunter die Kürzung überhöhter Rückstellungen für Personalausgaben, die Reduzierung überflüssiger Dienstreisen sowie insgesamt einer deutlich sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel. Das wirksamste Sparvorhaben wird es für Rheinland-Pfalz sein, zurückzukehren zu einer Haushaltspolitik der Klarheit und Wahrheit, um einen unverstellten Blick dafür zu erhalten, was wirklich wichtig ist.

8. Will Ihre Partei die Straßenausbaubeiträge komplett abschaffen? Falls ja, zu wann?

Für uns als CDU bleibt es dabei, dass einzig und allein die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eine echte Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet. Dabei muss selbstverständlich sichergestellt sein, dass die Anteile der Anlieger durch echtes Landesgeld ohne Belastungen der Städte- und Gemeindehaushalte oder des kommunalen Finanzausgleichs ersetzt werden. Auch haben wir mit unserem Vorschlag ein Verfahren etabliert, bei dem die Kommunen auch in Zukunft die Planungs- und Entscheidungshoheit behalten und nicht auf die Gunst der Landesregierung angewiesen sind. Da wir davon überzeugt sind, dass nur unsere bisherige Forderung, nämlich die Abschaffung der Beiträge, eine echte Lösung des Problems darstellt, werden wir uns im Zuge der Landtagswahl, in möglichen Koalitionsverhandlungen und im parlamentarischen Prozess der kommenden Legislatur erneut dafür einsetzen.

9. Die Grundsteuer muss reformiert werden. Soll Rheinland-Pfalz ein eigenes Grundsteuer-Reformmodell erhalten oder das sog. Scholz-Modell einführen? Falls ein eigenes Landes-Modell geplant ist, von welcher Art soll es sein?

Die Öffnungsklausel ermöglicht es für Rheinland-Pfalz, eine möglichst einfache, transparente und nachvollziehbare Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer festzulegen. Unnötige Bürokratie oder ein unverhältnismäßiger Erhebungsaufwand sind dabei zu vermeiden. Da das Bundesmodell den Gegebenheiten in Rheinland-Pfalz nicht gerecht wird, setzen wir uns für ein eigenes Modell ein. Wir werden dabei auf ein einfaches Modell setzen, bei dem Grundstücke und Gebäude nach Fläche und ihrer Nutzung mit pauschalen Werten bemessen werden.

10. Die neue Grundsteuer soll „aufkommensneutral“ gestaltet werden. Was versteht Ihre Partei konkret darunter und wie soll das sichergestellt werden?

Die aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer kann nur in der Gesamtbetrachtung gelingen. Sie darf dem Staat nicht dazu dienen, durch die Hintertür zu einer Steuererhöhung zu kommen. Wichtig ist uns, dass nicht am Hebesatz-Recht der Kommunen gerüttelt wird. Für besonders große Grundstücke, Denkmäler oder etwa sozialen Wohnungsbau stellen wir uns Abschlagsmöglichkeiten vor.

11. Strebt Ihre Partei eine Veränderung der Grunderwerbsteuer an, um z.B. den Erwerb von Wohneigentum durch junge Familien zu fördern? Falls ja, was ist geplant?

Eine Veränderung bei der Grunderwerbsteuer, gerade zur Förderung junger Familien, stößt bei uns auf viel Sympathie. Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer wurde in Rheinland-Pfalz von 3,5 % auf 5 % erhöht. Das stellt sich zunehmend als ein Hindernis, besonders für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnungseigentum dar, das zugleich eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge ist. Auch halten wir es für wichtig, widersprüchliche steuerrechtliche Signale für den Wohnungsbau wenigstens zu entschärfen, wenn auf der einen Seite der private Wohnungsbau mit dem Baukindergeld gefördert wird, auf der anderen Seite eine erhöhte Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Durch die Einrichtung einer gezielten Freibetragsregelung für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, käme die Entlastung insbesondere bei Familien an. Auch dadurch, dass die Eigenkapitalquote erhöht und günstige Voraussetzungen für bessere Finanzierungskonditionen erreicht würden.

12. Plant Ihre Partei die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Steuern und Abgaben? Falls ja, was wird anvisiert?

Nein. Mit der CDU wird es keine Steuererhöhungen geben. Im Gegenteil. Mit dem Einsatz für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge setzen wir uns für eine Entlastung vieler Bürgerinnen und Bürger ein.

13. Welche Maßnahmen will Ihre Partei umsetzen, um künftige Fälle von Steuergeldverschwendung auf Ebene des Landes und der Kommunen zu verhindern?

Die Gründe für die Verschwendung von Steuergeld sind zwischen der Landesebene und der kommunalen Ebene kaum vergleichbar. In Rheinland-Pfalz wird das Regierungshandeln auf Landesebene seit nunmehr 30 Jahren von ein und derselben Partei bestimmt. In den Ministerien und der Staatskanzlei muss deshalb dringend durchgelüftet werden. In einer Demokratie führt ein Wechsel immer auch zu mehr Transparenz und Kontrolle.

14. Wie steht Ihre Partei dazu, die Verschwendung von Steuergeld unter einen gesonderten Straftatbestand zu stellen?

Mit dieser Frage hat sich bereits vor zwei Jahren der Deutsche Bundestag beschäftigt. Dort wurde kein Weg gefunden, zu einem rechtssicheren, praxistauglichen und zielgerichteten Gesetz hinsichtlich einer „Haushaltsuntreue“ zu kommen. Es bleibt also abzuwarten, wie der Bundesgesetzgeber weiter hiermit umgeht. Bis dahin gilt weiter, wie bisher, der Straftatbestand der Untreue. Danach kann auch bestraft werden, wer öffentliche Mittel zweckwidrig verwendet oder gegen Haushaltsgrundsätze verstößt.

Alternative für Deutschland (AfD)

Spitzenkandidat: Michael Frisch

1. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde wiederholt von verschiedenen Organisationen und Politikern die Abschaffung der Schuldenbremse gefordert. Hält Ihre Partei an der Schuldenbremse prinzipiell fest?

Ja, die AfD steht für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Geld der Bürger. Sie befürwortet die planmäßige Rückführung der ausgeuferten staatlichen Verschuldung und den konsequenten Verzicht auf neue Schulden. Es ist unsolidarisch und ungerecht, nachfolgenden Generationen die Folgen unserer kurzsichtigen Schuldenpolitik aufzuerlegen.

2. Ab welchem Jahr soll die Schuldenbremse in Rheinland-Pfalz wieder eingehalten werden?

Die Verfassung des Landes schreibt vor, dass die Schuldenbremse NUR im Falle eines erheblichen vorübergehenden Finanzbedarfs infolge von Naturkatastrophen oder anderer außergewöhnlicher Notsituationen ausgesetzt werden kann. Sobald also wieder ein gesellschaftlicher Normalzustand vorliegt, wird die AfD durch ihre parlamentarische Tätigkeit genau kontrollieren, dass die Schuldenbremse wieder eingehalten wird.

3. In welchem Zeitraum strebt Ihre Partei den Abbau der Corona-Schulden des Landes Rheinland-Pfalz an?

Die Möglichkeit eines Abbaus der Corona-Schulden steht maßgeblich in Zusammenhang mit den mittelfristigen wirtschaftlichen und damit auch den mittelfristigen fiskalischen Folgen der Coronapandemie, die nur schwer abzusehen sind. Die Nennung eines Zeitraums wäre daher höchst spekulativ. Die AfD wird bei der Verabschiedung der jeweiligen Landeshaushalte auch in Zukunft Einsparpotentiale vorschlagen, um in jedem Haushaltsjahr eine möglichst große Schuldentilgung zu erwirken.

4. Inwieweit will Ihre Partei die Landesrücklagen auflösen bzw. reduzieren, um die Höhe der Corona-Kredite zu senken bzw. schneller abzubauen?

Als einzige Partei hat die AfD gefordert, die Haushaltssicherungsrücklage mit einem Volumen von etwa einer Milliarde Euro aufzulösen. Da diese Rücklage ihrer Bestimmung nach genau dazu dient, eine Neuverschuldung zu vermeiden, ist es zunächst politisch nicht nachvollziehbar, dass auf die Auflösung verzichtet wird und stattdessen Schulden aufgenommen werden. Unter anderem deshalb, dass unserer Auffassung nach auch die Normen der Schuldenbremse durch die Nichtinanspruchnahme der Haushaltssicherungsrücklage verletzt sind, klagt die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vor dem Verfassungsgerichtshof.

5. In den Landeshaushalten und im Corona-Sondervermögen sind Maßnahmen aufgeführt, die keinen unmittelbaren Bezug zur Pandemie haben, aber umstrittenerweise trotzdem mit Corona-Schulden finanziert werden sollen. Wie will Ihre Partei mit solchen Maßnahmen umgehen?

Die Aufhebung der Schuldenbremse infolge von Naturkatastrophen oder anderer außergewöhnlicher Notsituationen muss bei den Maßnahmen die Erforderlichkeit eines unmittelbaren Veranlassungszusammenhangs erfüllen. Viele Maßnahmen, insbesondere im Corona-Sondervermögen, erfüllen dies nicht. Da unseres Erachtens auch hier die Normen der Schuldenbremse verletzt sind, wird in dem in Frage 4 beschrieben Klageverfahren auch gegen das Corona-Sondervermögen der Rechtsweg bestritten.

6. Plant Ihre Partei einen Personalabbau im Landesdienst? Falls ja, in welchen Bereichen?

Diese Frage muss differenziert betrachtet werden. Im Bereich der inneren Sicherheit sind wir mit der Personalsituation unzufrieden. Wir fordern beispielsweise die Ausbildung von mehr Polizisten, deren Notwendigkeit schon bei dem enormen Überstundenaufbau ersichtlich wird. Ansonsten fordern wir eine Entschlackung des Personalplans und ein Verzicht auf unnötige oder ideologische Personalausgaben, beispielsweise für Lehrkräfte in Genderlehrstühlen.

7. Gibt es weitere besondere Sparvorhaben, die Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode umsetzen will? Falls ja, um welche Vorhaben handelt es sich?

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hat bei der letzten Verabschiedung des Haushalts 236 Anträge gestellt, die größtenteils Einsparungen enthalten haben. Neben einer Vielzahl kleinerer Positionen, die in Summe wesentliche Einsparungen hervorbringen, sind insbesondere Einsparungen bei ideologisch begründeten Ausgaben in den grünen Spiegelministerien (Umwelt- und Integrationsministerium) möglich und in vielen Fällen, in denen diese Ausgaben lediglich Klientelpolitik sind, dringend notwendig. Exemplarisch sei hier verwiesen auf die Zuwendungen an die Energieagentur Rheinland-Pfalz und schier endlosen Maßnahmen zur „Integration von Asylbewerbern“.

8. Will Ihre Partei die Straßenausbaubeiträge komplett abschaffen? Falls ja, zu wann?

Straßenausbaubeiträge sind ungerecht und ineffizient, verursachen hohe Kosten für die Verwaltung und durch Rechtsstreitigkeiten und stellen eine unangemessene Belastung für Anwohner und Kommunen dar. Die AfD hat im Juli 2018 als erste und einzige Landtagsfraktion die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert und damit eine intensive öffentliche und politische Debatte angestoßen, in deren Verlauf CDU und FDP sich durch den massiven öffentlichen Druck gezwungen sahen, unsere Position zu übernehmen. Nach zwei Gesetzentwürfen von AfD und CDU reagierte die Ampel-Koalition mit einem Gesetzentwurf zur flächendeckenden Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge.

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge lösen das Problem aber keineswegs. Sie führen nachweislich zu einer stärkeren finanziellen Belastung der Bürger, höheren Verwaltungskosten für die Gemeinden, mehr Rechtsunsicherheit und zahlreichen Gerichtsverfahren. Die AfD kämpft daher weiterhin für die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt und wird entsprechende Anträge und einen neuen Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen. Wenn der erste Gesetzentwurf der AfD vom Landtag angenommen worden wäre, müssten wir seit dem 01.04.2019 keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen.

9. Die Grundsteuer muss reformiert werden. Soll Rheinland-Pfalz ein eigenes Grundsteuer-Reformmodell erhalten oder das sog. Scholz-Modell einführen? Falls ein eigenes Landes-Modell geplant ist, von welcher Art soll es sein?

Die AfD fordert, bei der Grundsteuer die Öffnungsklausel dazu zu nutzen und ein Flächenmodell bei der Erhebung der Grundsteuer einzuführen. Hierzu wurde seitens der AfD-Landtagsfraktion auch bereits ein Antrag gestellt. Sowohl die finanziellen Mehrbelastungen als auch die Nachteile einer überhöhten Bürokratie wären im Flächenmodell unseres Erachtens geringer. Das Flächenmodell ist im Gegensatz zum „Scholz-Modell“ ein wertunabhängiges Modell. Die Bemessungsgrundlage würde sich durch die Multiplikation der Fläche von Grundstück und Gebäude mit einer Äquivalenzzahl ermitteln. Bei dem Flächenmodell sind sowohl der erstmalige Einführungsaufwand, als auch der laufende bürokratische und finanzielle Aufwand geringer und dies sowohl für die Bürger als auch für die Verwaltung.

10. Die neue Grundsteuer soll „aufkommensneutral“ gestaltet werden. Was versteht Ihre Partei konkret darunter und wie soll das sichergestellt werden?

Es besteht die Gefahr, dass vor allem die Grundsteuer für Häuser mit einem sehr niedrigen Einheitswert sich den Berechnungen zufolge deutlich verteuern könnte. Ziel muss es jedoch sein, dass die Grundsteuerlast der Eigentümer nicht stark steigt und damit „aufkommensneutral“ gestaltet ist. Eine Verteuerung ist allerdings spekulativ, da die Neureglung der Grundsteuer noch zu unkonkret ist. Sobald ein Vorschlag zur Reform der Grundsteuer eingebracht wird, wird die AfD den Gesetzesentwurf sehr genau dahingehend analysieren, dass es zu keiner enormen Zunahme der Steuer kommt. Im Übrigen schätzen wir die Wahrscheinlichkeit einer enormen Zunahme der Steuer beim Flächenmodell als geringer ein. Ein weiterer Punkt, der für das Flächenmodell spricht.

11. Strebt Ihre Partei eine Veränderung der Grunderwerbsteuer an, um z.B. den Erwerb von Wohneigentum durch junge Familien zu fördern? Falls ja, was ist geplant?

Die große Anfrage „Wohnen in Rheinland-Pfalz“ der AfD-Fraktion hat unter anderem ergeben, dass das durchschnittliche Nettoeinkommen jener, die Wohneigentum erworben haben, stark zugenommen hat. Im Umkehrschluss ist es aufgrund der stark steigenden Preise auf dem Immobilienmarkt immer weniger Personen – auch aus der Mittelschicht – möglich, Wohneigentum zu erwerben. Insbesondere für junge Familien ist diese Entwicklung sehr bedenklich.

Eine Möglichkeit ihre Position zu verbessern, ist es, die Nebenkosten zu senken, was aus Sicht des Landes insbesondere durch die Grunderwerbssteuer möglich ist.

Die AfD verfolgt dabei eine doppelte Strategie: Zum einen soll der Grunderwerbssteuersatz reduziert werden. Dies liegt in der Kompetenz des Landes und stellt jeden Grunderwerber besser. Zum anderen soll ein Freibetrag von 60.000 Euro je Kind eingeführt werden. Dies erfordert eine Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes (Bundesgesetz) und würde zudem insbesondere große Familien unterstützen.

12. Plant Ihre Partei die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Steuern und Abgaben? Falls ja, was wird anvisiert?

Nein, die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Steuern und Abgaben ist nicht geplant. Eine Haushaltskonsolidierung soll über die Ausgaben-, nicht über die Einnahmenseite erfolgen.

13. Welche Maßnahmen will Ihre Partei umsetzen, um künftige Fälle von Steuergeldverschwendung auf Ebene des Landes und der Kommunen zu verhindern?

Bei Fällen der Steuergeldverschwendung geht es zum einen darum, die Erkenntnisse etwa des BdSt oder Landesrechnungshofes aufzuarbeiten, zum anderen durch eigene parlamentarische Initiativen solche aufzudecken. Als Beispiel sei hier etwa auf die kleine Anfrage „Ruhestand bei politischen Beamten“ der AfD-Landtagsfraktion verwiesen. Die AfD-Fraktion hat in diesem Zusammenhang aufgedeckt, dass insgesamt 22 Personen im Zeitraum von 2010 bis 2017 in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden und es bei den meisten keine nennenswerten Gründe gab. Auf kommunaler Ebene werden die Mandatsträger zur Haushalts- und Finanzpolitik geschult, um Ihnen das Rüstzeug mitzugeben, unnötige Ausgaben zu erkennen und zu thematisieren.

14. Wie steht Ihre Partei dazu, die Verschwendung von Steuergeld unter einen gesonderten Straftatbestand zu stellen?

Während Steuerhinterziehung auch bei vergleichsweise kleinen Beträgen in Deutschland verfolgt und bestraft wird, bleibt die – ebenso gemeinwohlschädigende – Steuerverschwendung straffrei. Skandalöse Baukostenüberschreitungen, unsinnige Beschaffungsmaßnahmen und verschwenderische Prestige-Projekte von Amtsträgern und Behördenleitern bleiben aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage weitgehend straffrei. Die AfD will einen neuen Straftatbestand der Haushaltsuntreue einführen. Die Regelung soll die Rechte der Steuerzahler stärken und die Bestrafung von groben Fällen der Steuergeldverschwendung durch Staatsdiener und Amtsträger ermöglichen.

Freie Demokratische Partei (FDP)

Spitzenkandidatin: Daniela Schmitt

1. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde wiederholt von verschiedenen Organisationen und Politikern die Abschaffung der Schuldenbremse gefordert. Hält Ihre Partei an der Schuldenbremse prinzipiell fest?

Ja. Die Freien Demokraten Rheinland-Pfalz stehen uneingeschränkt zu den Prinzipen der Schuldenbremse.

2. Ab welchem Jahr soll die Schuldenbremse in Rheinland-Pfalz wieder eingehalten werden?

Durch eine konsequente Haushaltspolitik, die maßgeblich von den Freien Demokraten im Landtag und in der Landesregierung vertreten wird, konnte Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 2018 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorweisen und damit die Kriterien der Schuldenbremse einhalten. Die Verfassung des Landes erlaubt es, dass bei unvorhersehbaren Katastrophen Schulden zur Abfederung der Konsequenzen aufgenommen werden dürfen. Dies ist in der Corona-Krise der Fall. Die Freien Demokraten sagen klar, dass die Schuldenaufnahme nicht zum finanzpolitischen Dauerzustand werden darf. Die gesetzlichen Bestimmungen der sogenannten Schuldenbremse sind in Rheinland-Pfalz immer eingehalten worden. Ihnen fühlen wir uns auch in Zukunft verpflichtet.

3. In welchem Zeitraum strebt Ihre Partei den Abbau der Corona-Schulden des Landes Rheinland-Pfalz an?

Dauerhafte Staatschulden lehnen wir ab. In der laufenden Legislaturperiode konnten unter maßgeblichem Einfluss der Freien Demokraten gut 2 Milliarden Euro Schulden des Landes abgebaut werden. Auch in Zukunft wird haushaltspolitische Vernunft im Zentrum unseres Handelns stehen. Niemand kann seriös abschätzen, welchen mittelfristigen Einfluss die Folgen der Corona-Pandemie auf die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte haben wird. Umso wichtiger ist es, eine maßvolle und auf langfristige Investitionen ausgelegte Haushaltspolitik zu verfolgen. Dazu gehört auch, dass finanzielle Spielräume auch zum Abbau von Schulden genutzt werden.

4. Inwieweit will Ihre Partei die Landesrücklagen auflösen bzw. reduzieren, um die Höhe der Corona-Kredite zu senken bzw. schneller abzubauen?

Die konsequente Haushaltspolitik des Landes, der Abbau von Schulden und die Bildung einer Rücklage haben das Land in die Situation versetzt, nun kraftvoll in wichtige Zukunftsbereiche investieren zu können. Ziel der Corona-Finanzpolitik des Landes ist es, die Wirtschaft zu stabilisieren und zentrale Bereiche unseres Landes sicher durch die Krise zu führen. Die Reserven als Investitionsrücklage helfen dabei, auch in den kommenden Jahren das Land stark zu halten.

5. In den Landeshaushalten und im Corona-Sondervermögen sind Maßnahmen aufgeführt, die keinen unmittelbaren Bezug zur Pandemie haben, aber umstrittenerweise trotzdem mit Corona-Schulden finanziert werden sollen. Wie will Ihre Partei mit solchen Maßnahmen umgehen?

Der Haushalt und das Sondervermögen sind mit Mehrheit vom Landtag verabschiedet worden. Die Landesregierung ist beauftragt, diese Beschlüsse umzusetzen.

6. Plant Ihre Partei einen Personalabbau im Landesdienst? Falls ja, in welchen Bereichen?

Die Freien Demokraten stehen für eine schlanke Landesverwaltung. Dazu gehört auch, dass die Personalstärke in allen Bereichen stets evaluiert wird und Anpassungen stattfinden. Vor allem die Digitalisierung der Verwaltungen bieten Chancen, zukünftig schlankere Personalstrukturen einzuführen. Fakt ist aber auch, dass zentrale Säulen unseres funktionierenden Staatswesens personell gut ausgestattet sein müssen. Dazu gehören vor allem die Gerichte, die Polizei, das Bildungssystem oder auch der öffentliche Gesundheitsdienst.

7. Gibt es weitere besondere Sparvorhaben, die Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode umsetzen will? Falls ja, um welche Vorhaben handelt es sich?

Von Einsparungen darf grundsätzlich kein Bereich ausgenommen werden. Große Potenziale sehen wir in der Digitalisierung. Durch vereinfachte und effizientere Verwaltungsabläufe können Kosten in erheblichem Umfang eingespart werden.

8. Will Ihre Partei die Straßenausbaubeiträge komplett abschaffen? Falls ja, zu wann?

Wir streben die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an. Das Wahlprogramm zur Landtagswahl formuliert Projekte und Ziele für den Zeitraum von 2021 bis 2026.

9. Die Grundsteuer muss reformiert werden. Soll Rheinland-Pfalz ein eigenes Grundsteuer-Reformmodell erhalten oder das sog. Scholz-Modell einführen? Falls ein eigenes Landes-Modell geplant ist, von welcher Art soll es sein?

Das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende Grundsteuermodell als verfassungswidrig bezeichnet und eine Reform eingefordert. Wesentlicher Kritikpunkt war, dass die der Steuer zugrundeliegenden Richtwerte seit Jahrzehnten nicht angepasst waren und somit keine faire Bemessungsgrundlage mehr darstellten. Es gibt verschiedene Ansätze, der Kritik des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung zu tragen. Für die Freien Demokraten ist es entscheidend, dass unabhängig von dem gewählten Modell, die Besteuerung auf einfache sowie transparente Weise erfolgt und es unterm Strich nicht zu Mehrbelastungen kommt. Das sog. Flächenmodell ist dabei ein vielversprechender Ansatz und hat das Potential, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

10. Die neue Grundsteuer soll „aufkommensneutral“ gestaltet werden. Was versteht Ihre Partei konkret darunter und wie soll das sichergestellt werden?

Es ist ein parteiübergreifender Konsens, dass Wohnen in Deutschland nicht weiter verteuert werden soll. Aus Sicht der Freien Demokraten reicht es dabei nicht aus, einseitig auf die Grundsteuer zu schauen. Uns ist es wichtig, auch Bürokratie- und Verwaltungskosten mit in den Blick zu nehmen. Der Anstieg der Wohnkosten ist nicht nur höheren Baukosten, sondern auch zusätzlichen politisch veranlassten Auflagen geschuldet. Die Forderung nach Stromtankstellen, Fahrradparkplätzen etc. sind zwar verständlich, sie führen aber auch zu einer Erhöhung der Wohnkosten.

Die Freien Demokraten fordern deshalb eine steuerzahlerfreundliche Reform der Grundsteuer, gleichzeitig wollen wir, dass auch die Bau- und Wohnkosten insgesamt stärker in den Blick genommen werden. Wir wollen, dass Bauen und Wohnen in Deutschland nicht teurer wird. Die eigene Wohnung, das eigene Haus darf nicht zu einem Privileg für einige wenige werden und deshalb ist eine kritische Analyse aller Faktoren gefordert, die zu einer weiteren Verteuerung der Bau- und Wohnkosten führen könnten.

11. Strebt Ihre Partei eine Veränderung der Grunderwerbsteuer an, um z.B. den Erwerb von Wohneigentum durch junge Familien zu fördern? Falls ja, was ist geplant?

Die Freien Demokraten Rheinland-Pfalz wollen Hürden beim Erwerb von Wohneigentum abbauen. Daher setzen wir uns für die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbssteuer in Höhe von 500.000 Euro ein.

12. Plant Ihre Partei die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Steuern und Abgaben? Falls ja, was wird anvisiert?

Nein.

13. Welche Maßnahmen will Ihre Partei umsetzen, um künftige Fälle von Steuergeldverschwendung auf Ebene des Landes und der Kommunen zu verhindern?

Der Umgang mit öffentlichen Finanzen geht mit einer hohen Verantwortung einher. Ausgaben sind hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit zu prüfen. Die Freien Demokraten setzen sich dafür ein, die konsumtiven Ausgaben zu senken und Investitionen zu erhöhen.

14. Wie steht Ihre Partei dazu, die Verschwendung von Steuergeld unter einen gesonderten Straftatbestand zu stellen?

Die Rechtslage ist eindeutig: Veruntreuung wird staatsanwaltschaftlich verfolgt und im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren ermittelt und bestraft.

Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Spitzenkandidatin: Anne Spiegel

1. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde wiederholt von verschiedenen Organisationen und Politikern die Abschaffung der Schuldenbremse gefordert. Hält Ihre Partei an der Schuldenbremse prinzipiell fest?

An der Idee der Schuldenbremse, die in der Krise ausgesetzt wurde, halten wir fest. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass ein ausgeglichener Haushalt möglich ist. Die mühevolle Haushaltskonsolidierung der vergangenen Jahre ist für uns kein Selbstzweck: Es geht vielmehr um unsere Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen und die damit verbundene Verpflichtung, nicht über unsere Verhältnisse zu leben. Diese Verantwortung bedeutet aber auch: Wir dürfen uns nicht auf Kosten der kommenden Generation kaputtsparen. Investitionen in den Klimaschutz sind wichtig. Deshalb setzen wir GRÜNE uns für die Weiterentwicklung der Schuldenbremse ein, die im Rahmen der europäischen Stabilitätskriterien zusätzliche Investitionen des Bundes – insbesondere in den Klimaschutz – ermöglicht.

2. Ab welchem Jahr soll die Schuldenbremse in Rheinland-Pfalz wieder eingehalten werden?

Bereits der Landeshaushalt 2021 kommt ohne notsituationsbedingte Kredite aus und hält damit die Schuldenbremse ein. Die Neuverschuldung im Landeshaushallt 2021 resultiert aus geringeren Steuereinnahmen, die allerdings bei der Berechnungsgrundlage für die Schuldenbremse konjunkturbereinigt werden. Aus diesem Grund sind die Einhaltung der Schuldenbremse und gleichzeitig eine Kreditaufnahme zur Abfederung der konjunkturbedingten Einnahmeeinbrüche möglich.

3. In welchem Zeitraum strebt Ihre Partei den Abbau der Corona-Schulden des Landes Rheinland-Pfalz an?

Der Abbau der Corona-Schulden ist im Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 festgelegt und beginnt ab dem Jahr 2024. Die Höhe der Tilgung ist konjunkturabhängig. Bei einer im Zeitablauf ausgewogenen konjunkturellen Entwicklung erfolgt die Tilgung innerhalb von 20 Jahren.

4. Inwieweit will Ihre Partei die Landesrücklagen auflösen bzw. reduzieren, um die Höhe der Corona-Kredite zu senken bzw. schneller abzubauen?

Damit eine Kreditaufnahme in außergewöhnlichen Notsituationen erfolgen kann, gibt es in der rheinland-pfälzischen Verfassung das Instrument der Aussetzung der Schuldenbremse. Die Corona-Krise ist ein Präzedenzfall, für den dieses Instrument geschaffen wurde. Die Rücklage des Landes, z.B. die Versorgungsrücklage ist explizit für Pensionsverpflichtungen gedacht. Diese jetzt aufzulösen entspricht nicht ihrem Zweck und ist alles andere als nachhaltig. Deshalb sind wir GRÜNEN gegen eine Auflösung der Rücklagen des Landes für die Bewältigung der Corona-Schulden.

5. In den Landeshaushalten und im Corona-Sondervermögen sind Maßnahmen aufgeführt, die keinen unmittelbaren Bezug zur Pandemie haben, aber umstrittenerweise trotzdem mit Corona-Schulden finanziert werden sollen. Wie will Ihre Partei mit solchen Maßnahmen umgehen?

Das Sondervermögen „Nachhaltige Bewältigung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz“ ist aus GRÜNER Sicht ein Konjunkturprogramm für eine klimagerechte Zukunft. Die Schaffung eines Sondervermögens als Konjunkturpaket ist der richtige Weg, um die Corona-Krise zu überstehen und gleichzeitig die Transformation der Wirtschaft einzuleiten, damit die noch größere Klimakrise bewältigt werden kann.

6. Plant Ihre Partei einen Personalabbau im Landesdienst? Falls ja, in welchen Bereichen?

Ein Personalabbau im Landesdienst ist nach dem Abbau von 2.000 Stellen in der Landesverwaltung in der aktuellen Wahlperiode nicht vorgesehen.

7. Gibt es weitere besondere Sparvorhaben, die Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode umsetzen will? Falls ja, um welche Vorhaben handelt es sich?

Wir GRÜNE wollen jetzt in Klimaschutz investieren, damit man sich in der Zukunft die viel höheren Kosten der Klimaschäden sparen kann. Im aktuellen Haushalt finden große Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung statt, um die E-Akte flächendeckend einzuführen, das Onlinezugangsgesetz umzusetzen oder den Breitbandausbau zu realisieren. Auch diese Investitionen führen in der Zukunft zu Einsparung und effektiveren Prozessen. Konkret sehen wir also in den nächsten Jahren Einsparpotential durch eine mutige Kommunal- und Verwaltungsreform.

8. Will Ihre Partei die Straßenausbaubeiträge komplett abschaffen? Falls ja, zu wann?

Nein. Wir GRÜNE haben uns für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge ausgesprochen.

9. Die Grundsteuer muss reformiert werden. Soll Rheinland-Pfalz ein eigenes Grundsteuer-Reformmodell erhalten oder das sog. Scholz-Modell einführen? Falls ein eigenes Landes-Modell geplant ist, von welcher Art soll es sein?

Die Reform der Grundsteuer aus dem Jahr 2019 haben die GRÜN beteiligten Länder im Bundesrat unterstützt. Von der Länderöffnungsklausel wollen wir GRÜNE in Rheinland-Pfalz keinen Gebrauch machen.

10. Die neue Grundsteuer soll „aufkommensneutral“ gestaltet werden. Was versteht Ihre Partei konkret darunter und wie soll das sichergestellt werden?

Die Gesamteinnahmen über die Grundsteuer sollen insgesamt aufkommensneutral erfolgen. Da das vorherige Modell der Grundsteuer ungerecht war, wird das neue Modell der Grundsteuer in manchen Fällen zu höheren Grundsteuern führen, in manchen Fällen zu niedrigeren. Da der aktuellen Reform ein realistischer Wertbezug (Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter) zu Grunde liegt, ist das neue Modell aus GRÜNER Sicht gerechter.

11. Strebt Ihre Partei eine Veränderung der Grunderwerbsteuer an, um z.B. den Erwerb von Wohneigentum durch junge Familien zu fördern? Falls ja, was ist geplant?

Die Soziale Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz beinhaltet auch Zinsverbilligungen und Tilgungshilfen für selbstgenutzten Wohnraum. Das ist aus unserer Sicht ein geeignetes Instrument, um Wohneigentum von Familien zu fördern. Eine Senkung der Grunderwerbsteuer halten wir für nicht geeignet. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist im Ländervergleich mit 5 % niedrig.

12. Plant Ihre Partei die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Steuern und Abgaben? Falls ja, was wird anvisiert?

Um finanziell sicher aufgestellt zu sein, braucht das Land in und nach der Krise verlässliche Einnahmen. Deshalb werden wir GRÜNE uns auf Landes- und Bundesebene für ein gerechteres Steuersystem einsetzen, welches die Besteuerung von Kapital- und Gewinneinkommen (u.a. Kapitalerträge, Dividenden, Pachten) an die Besteuerung von Lohneinkünften anpasst.

13. Welche Maßnahmen will Ihre Partei umsetzen, um künftige Fälle von Steuergeldverschwendung auf Ebene des Landes und der Kommunen zu verhindern?

Wir GRÜNE konnten in den vergangenen Jahren durchsetzen, dass sich das Land aus unnötigen Beteiligungen zurückgezogen hat, indem der Flughafen Hahn sowie der Nürburgring verkauft wurden und somit weitere Steuergeldverschwendungen verhindern. Die Kontrolle der Landesbeteiligungen durch das Parlament wollen wir verbessern.

Auch auf kommunaler Ebene fordern wir Haushaltsdisziplin. Die Zeiten für prestigeträchtige Infrastrukturprojekte wie kommunale Hochstraßen oder ein Schlosshotel sind vorbei. Die Kommunalaufsicht spielt bei der Einhaltung der Haushaltsdisziplin eine tragende Rolle. Die Prüfung muss transparent, regelkonform, einheitlich und nachvollziehbar auch für kommunale Räte sein. Wir streben daher eine Reform der Kommunalaufsicht an.

14. Wie steht Ihre Partei dazu, die Verschwendung von Steuergeld unter einen gesonderten Straftatbestand zu stellen?

Wir GRÜNE sind gegen die Einführung eines Straftatbestandes „Verschwendung von Steuergeld“. Das Parlament beschließt in intensiven Beratungen den Haushalt, der die Grundlage für die Ausgabe von Landesmitteln ist. Damit diese Mittel nicht missbräuchlich verausgabt werden, brauchen wir vor allem Transparenz über die Ausgaben und strenge Antikorruptionsrichtlinien z.B. über umfangreiche Lobbyregister oder einen Whistleblowerschutz.

Die Linke (Linkspartei)

Spitzenkandidat: David Schwarzendahl

1. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde wiederholt von verschiedenen Organisationen und Politikern die Abschaffung der Schuldenbremse gefordert. Hält Ihre Partei an der Schuldenbremse prinzipiell fest?

Die Schuldenbremse in der derzeitigen Form ist eine Investitionsbremse, die mit geringer Zeitverzögerung zu höheren Belastungen in der Zukunft führt. So richtig es ist, Verschuldung kritisch zu hinterfragen, so falsch ist es, nur nach Kassenlage zu investieren: Eine defekte Straße verspätet zu reparieren, ist teurer, als dies sofort zu tun. Schuldenbremsen machen Sinn, wenn die Höhe der Schulden an die Höhe der Investitionen gekoppelt wird.

2. Ab welchem Jahr soll die Schuldenbremse in Rheinland-Pfalz wieder eingehalten werden?

Sie sollte, wie oben geschildert, verändert werden.

3. In welchem Zeitraum strebt Ihre Partei den Abbau der Corona-Schulden des Landes Rheinland-Pfalz an?

Wichtiger als der Zeitraum ist die Frage, wer diese Schulden bezahlen soll: Geschieht das über weitere Einschnitte in Bildungsausgaben, den Öffentlichen Personennahverkehr, die Kommunalfinanzierung? Oder werden endlich Reiche, hohe Erbschaften und gutverdienende Großunternehmen zur Kasse gebeten? Letzteres würde DIE LINKE befürworten.

4. Inwieweit will Ihre Partei die Landesrücklagen auflösen bzw. reduzieren, um die Höhe der Corona-Kredite zu senken bzw. schneller abzubauen?

Derzeit macht die Auflösung von Rücklagen statt der Aufnahme von Krediten wenig Sinn – das Land zahlt für Kredite praktisch keine Zinsen. Über die Auflösung von Rücklagen kann man nachdenken, wenn die Zinsen wieder steigen sollten.

5. In den Landeshaushalten und im Corona-Sondervermögen sind Maßnahmen aufgeführt, die keinen unmittelbaren Bezug zur Pandemie haben, aber umstrittenerweise trotzdem mit Corona-Schulden finanziert werden sollen. Wie will Ihre Partei mit solchen Maßnahmen umgehen?

Wir kritisieren dies und halten die Grundsätze der Transparenz und Wahrhaftigkeit gerade bei öffentlichen Haushalten für unabdingbar: Haushalte müssen nachvollziehbar abbilden, was wie finanziert wird.

6. Plant Ihre Partei einen Personalabbau im Landesdienst? Falls ja, in welchen Bereichen?

Nein, im Gegenteil: wir wollen eine handlungsfähige öffentliche Verwaltung, nach vielen Jahren des Arbeitsplatzabbaus und der Arbeitsverdichtung ist für weiteren Personalabbau überhaupt kein Grund erkennbar. Davon unabhängig ist immer zu prüfen, ob das Land sein Personal sinnvoll einsetzt.

7. Gibt es weitere besondere Sparvorhaben, die Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode umsetzen will? Falls ja, um welche Vorhaben handelt es sich?

Wir wollen die Förderung des Flughafens Hahn perspektivisch einstellen. Wir wollen die Landespolizei von Verwaltungsaufgaben entlasten und auf hoheitliche Aufgaben fokussieren.

8. Will Ihre Partei die Straßenausbaubeiträge komplett abschaffen? Falls ja, zu wann?

Wir wollen die Straßenausbaubeiträge schnellstmöglich abschaffen, weil sie sozial ungerecht sind – Straßenbau ist eine allgemeine Aufgabe, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden muss. Dann tragen starke Schultern auch mehr als schwache.

9. Die Grundsteuer muss reformiert werden. Soll Rheinland-Pfalz ein eigenes Grundsteuer-Reformmodell erhalten oder das sog. Scholz-Modell einführen? Falls ein eigenes Landes-Modell geplant ist, von welcher Art soll es sein?

DIE LINKE befürwortet eine Grundsteuerreform, die den Wert der Immobilie zum Maßstab macht – ein Grundstück im Westerwald hat einen anderen Wert als ein gleich großes Grundstück in der Mainzer Innenstadt. Und weil der Wertzuwachs einer Immobilie ausschließlich deren Eigentümern zu Gute kommt, wollen wir, dass die Grundsteuer nicht auf Mieter*innen umgelegt werden darf.

10. Die neue Grundsteuer soll „aufkommensneutral“ gestaltet werden. Was versteht Ihre Partei konkret darunter und wie soll das sichergestellt werden?

Wir haben diese Vorgabe der Koalition aus CDU und SPD immer für eine Strategie gehalten, eine Grundsteuerreform politisch mehrheitsfähig zu machen – und nicht für die tatsächliche Absicht der Großkoalitionäre. Das sogenannte Öffnungsmodell stellt diesen Anspruch jedenfalls nicht sicher.

11. Strebt Ihre Partei eine Veränderung der Grunderwerbsteuer an, um z.B. den Erwerb von Wohneigentum durch junge Familien zu fördern? Falls ja, was ist geplant?

Nein, aktuell ist die Grunderwerbssteuer in Zeiten von Niedrigstzinsen kein entscheidender Faktor. Allerdings müssen windige Steuersparkonstruktionen gewerblicher Immobilienkäufer*innen – sog. Share-Deals – unterbunden werden. Die führen nämlich zum kompletten Verlust dieser für Rheinland-Pfalz mit einem Aufkommen von fast 600 Mio. € (2019) wichtigen Steuer. Wir wollen statt einer Steuersenkung mit der Gießkanne, bestehende Landesprogramm für Bezieher*innen mittlerer und geringer Einkommen für den Erwerb/Bau selbstgenutzter Immobilien ausbauen.

12. Plant Ihre Partei die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Steuern und Abgaben? Falls ja, was wird anvisiert?

Nein, nicht auf Landesebene. Bundesgesetzliche Änderungen mit Steuersenkungen für kleine und mittlere Einkommen bei Anhebung der Steuern auf hohe und höchste Einkommen, Kapitalerträge und Erträge aus Vermietung und Verpachtung, Erbschaften und hohe Vermögen fordern wir im Bundestag bekanntermaßen seit langem.

13. Welche Maßnahmen will Ihre Partei umsetzen, um künftige Fälle von Steuergeldverschwendung auf Ebene des Landes und der Kommunen zu verhindern?

Wir halten es für sinnvoll, dass die jeweilige Landesregierung allen Berichten über solche Fälle nachgehen und öffentlich Rechenschaft ablegen muss. Gleiches gilt für Kreis- und Stadtverwaltungen. Dabei ist zwischen unterschiedlicher politischer Beurteilung und nachprüfbar unverantwortlichem Umgang mit Steuergeldern zu unterscheiden. Staatsanwaltschaften müssen in solchen Fällen grundsätzlich prüfen, ob Anhaltspunkte für strafbares Handeln vorliegen.

14. Wie steht Ihre Partei dazu, die Verschwendung von Steuergeld unter einen gesonderten Straftatbestand zu stellen?

Das halten wir grundsätzlich für sinnvoll, über die Einzelheiten müsste eine öffentliche und auch fachliche Debatte geführt werden. Handlungen, die der Untreue oder der persönlichen Vorteilsnahme entsprechen, sind schon heute strafbar. Und umgekehrt ist nicht jeder teure Fehler im Handeln der Verwaltung persönlich im strafrechtlichen Sinne vorwerfbar. In Fällen wie der sog. Ämterpatronage im grün geführten Umweltministerium von Frau Höfken, wo offensichtlich vorsätzlich und trotz bekannter Gerichtsurteile rechtswidrig gehandelt wurde, sind auch persönliche strafrechtliche Konsequenzen notwendig.

Bildnachweise:

Plenarsaal: Landtag Rheinland-Pfalz
Malu Dreyer: Juliane Werner
Christian Baldauf: Tobias Koch
Michael Frisch: AfD Rheinland-Pfalz
Daniela Schmitt: FDP Rheinland-Pfalz
Anne Spiegel: Steven Luedtke
David Schwarzendahl: Linkspartei Rheinland-Pfalz

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