01.03.2021

Steuererklärung: Finanzämter starten im März mit der Bearbeitung

Wer Kurzarbeitergeld bekommen hat, muss jetzt tätig werden!

Im März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2020. Aufgrund von Corona müssen mehr Steuerzahler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wen das betrifft und warum sich eine zügige Abgabe lohnen kann, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Im März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2020. Sollten Sie Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar dem Steuerbescheid rechnen. Haben Sie noch keine Erklärung abgegeben, sind Sie aber dazu verpflichtet, sollten Sie dies bis zum 2. August 2021 tun. Werden Sie steuerlich beraten, endet Ihre Frist sogar erst am 28. Februar 2022.

Steuerzahler, die in 2020 Kurzarbeitergeld bzw. steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers hierzu erhalten haben und diese mehr als 410 Euro betragen, müssen sich an die Frist halten und eine Erklärung einreichen. Und auch wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, beispielsweise, weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren oder weil Quarantäne angeordnet wurde, müssen in jedem Fall ran. Grund: Diese Lohnersatzleistungen sind zwar grundsätzlich steuerfrei, fallen aber unter den sog. Progressionsvorbehalt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen. Da das noch nicht beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurde, muss dies im Wege der Steuererklärung nachgeholt werden. Dadurch kann es zu Nachforderungen bei der Steuer kommen. Welche konkreten Auswirkungen sich im Einzelfall ergeben, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Steuerklasse bzw. der Steuerklassenkombination bei Ehegatten oder anderen Einkünften.

Erwarten Sie eine Rückzahlung vom Fiskus, sollten sie die Steuererklärung möglichst frühzeitig einreichen, rät der Bund der Steuerzahler. Denn die Erklärungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wer seine Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt im Regelfall auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung übrigens mehr als 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück.

Geldwerte Tipps für BdSt-Mitglieder: Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in diesem Jahr besonders achten sollten, erklärt der 23-seitige BdSt-INFO-Service Nr. 2 „Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2020″. BdSt-Mitglieder können die Checkliste im Mitgliederbereich herunterladen oder kostenlos bestellen unter Tel. 06131-986 10-0 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de. Für Arbeitnehmer und Rentner haben wir zudem Taschenbücher veröffentlicht, in denen die wichtigsten Anlagen zur Einkommensteuererklärung Punkt für Punkt durchgegangen werden. BdSt-Mitglieder können auch diese kostenfrei beziehen.

Foto: Fotolia/CG

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