21.08.2020

Kfz-Steuer für leichte Nutzfahrzeuge: Weniger Bürokratie für Handwerksbetriebe

Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t sollen ohne Vorführung wie Lkw besteuert werden

Bislang werden leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gewicht grundsätzlich wie Pkw besteuert. Handwerksbetriebe können die niedrigeren Lkw-Steuersätze für solche Fahrzeuge bislang nur nach einer Vorführung beim Zoll günstiger besteuern lassen. Diese Vorführung soll entfallen.

Der Gesetzgeber plant Änderungen bei der Kfz-Steuer: Das betrifft die Pkw, die ab dem Jahr 2021 neu zugelassen werden. Danach kann es bei neuen Fahrzeugen mit stärkerem Schadstoffausstoß zu einer etwas höheren Kfz-Steuer kommen. Je größer der CO2-Wert, desto stärker steigt künftig auch der Steuersatz, so die Grundregel. Für Kleinwagen ändert sich meist nichts, mit höheren Kosten müssen aber ggf. Käufer von großen und schweren SUVs rechnen. Keine Auswirkung hat die Änderung auf bereits zugelassene Fahrzeuge. Für diese gilt das bisherige Recht, auch wenn der Pkw verkauft wird.

Gute Nachrichten gibt es für Betriebe, die leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht im Unternehmen einsetzen: Verfügt das Fahrzeug über vier Sitzplätze und mehr, wird bislang prinzipiell die Kfz-Steuer für Personenkraftwagen angesetzt (§ 18 Abs. 12 KraftStG). Wer hingegen für sein Fahrzeug die günstigeren gewichtsbezogenen Steuersätze für Lkw nutzen wollte, musste den Einsatz des Fahrzeugs als Transporter im Zweifelsfall durch eine Vorführung und Vermessung beim Zoll nachweisen. Dies war im vergangenen Jahr bei vielen Unternehmen ein großes Thema gewesen, denn der Zoll hatte seit Dezember 2018 zahlreiche neue Kraftfahrzeugsteuerbescheide verschickt, die eine höhere Kfz-Steuer auswiesen, weil der Transporter automatisch als Pkw besteuert wurde. Künftig soll die Kfz-Steuer für diese Fahrzeuge – auch ohne Vorführung beim Zoll – nach den günstigeren Lkw-Steuersätzen berechnet werden. Hintergrund: Die bisherige Sonderregel in § 18 Absatz 12 KraftStG soll gestrichen werden. Wie die Änderung konkret in der Praxis umgesetzt wird, ist noch offen.

Foto: Fotolia/Milosz Bartoszczuk

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