05.06.2020

Steuerfreier Corona-Bonus steht jetzt im Gesetz

Erfolg für den Steuerzahlerbund

Erhält ein Arbeitnehmer einen „Corona-Bonus“ von bis zu 1.500 Euro, bleibt dieser steuerfrei. Dies wurde mit dem Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Für Bezieher von Sozialleistungen hatte der Steuerzahlerbund in dieser Sache einen wichtigen Erfolg erzielt.

Zahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen sogenannten Corona-Bonus, bleibt dies auf jeden Fall steuerfrei. Diese Klarstellung wurde im Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Damit können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro in diesem Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Bislang war die Steuerfreistellung lediglich in einem Verwaltungsschreiben vermerkt. Experten hatten bezweifelt, dass eine solche Verwaltungsanweisung ausreichend ist. Die gesetzliche Lösung sorgt nun dafür, dass der Bonus definitiv steuerfrei bleibt.

Auch im Sozialrecht hatte der „Corona-Bonus“ für Nachfragen gesorgt. Denn ganz formal hätte der Bonus auf Sozialleistungen angerechnet werden müssen, beispielsweise auf die Grundsicherung oder den Kinderzuschlag. Unterm Strich hätten dann gerade Pfleger oder Verkäufer, die ihr Gehalt aufstocken, nichts von dem Bonus gehabt, weil dieser mit ihren Sozialleistungen verrechnet worden wäre. Auf dieses Problem hatte der Bund der Steuerzahler das Bundesarbeitsministerium bereits Anfang April hingewiesen. Nun soll die Sozialgeld-Verordnung geändert und festgeschrieben werden, dass der Corona-Bonus nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.