24.01.2020

Steuerklassenwahl: Wechsel nun auch mehrmals im Jahr möglich

Aktueller Steuertipp

Verheiratete Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, mit der Wahl der Lohnsteuerklassen den Nettolohn zu optimieren. Ab dem Jahr 2020 können die Steuerklassen mehrmals im Jahr gewechselt werden. Bislang war dies grundsätzlich nur einmal pro Kalenderjahr möglich. Der Vorteil: So lassen sich die Steuerklassen schneller den geänderten Lebensbedingungen anpassen, etwa bei einer Gehaltserhöhung, einem Jobverlust oder einer anstehenden Elternzeit.

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können aus mehreren Steuerklassenkombinationen wählen. In der Steuerklasse IV erfolgt der Lohnsteuerabzug wie bei einem Single. Dies ist vorteilhaft, wenn beide Partner annähernd gleich viel verdienen. Erzielen die Eheleute unterschiedlich hohe Einkünfte, so können sie die Steuerklassenkombination III/V wählen. Diese Kombination ist immer dann sinnvoll, wenn ein Partner wesentlich mehr als der andere verdient. Zudem besteht die Möglichkeit, das Faktorverfahren zu nutzen. Dieser Faktor wird auf Antrag vom Finanzamt ermittelt und orientiert sich am konkreten Einkommen des Paares.

Unterm Strich macht es für Ehepaare steuerlich aber keinen Unterschied, welche Steuerklasse sie wählen. Denn erst mit der Einkommensteuererklärung wird die Steuer exakt berechnet – und zwar unabhängig von den Lohnsteuerklassen. Eventuell gibt es dann mit dem Steuerbescheid eine Erstattung, wenn zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde, oder das Finanzamt verlangt eine Nachzahlung. Die Steuerklassen beeinflussen also lediglich den monatlichen Nettolohn. Wichtig ist dieser aber eventuell für die Berechnung von Entgelt- oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld. Daher ist es sinnvoll, wenn Ehegatten und eingetragene Lebenspartner regelmäßig ihre Steuerklassenwahl überprüfen und gegebenenfalls durch eine Änderung optimieren. Aufgrund der neuen Rechtslage können Ehepaare nun schneller auf geänderte Bedingungen reagieren und ggf. mehrmals im Jahr die Steuerklassen tauschen. Die neue Steuerklasse wird prinzipiell dann im Monat nach der Antragstellung berücksichtigt.

Foto: Fotolia/MK-Photo

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