07.05.2019

Staat will Forschungsvorhaben fördern

Aktuelles Steuerrecht

Im April 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, der jeweiligen Gewinnsituation und dem Unternehmenszweck für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eine Forschungszulage beantragen können. Diese Förderung soll als Ergänzung zur bewährten Projektförderung eingeführt werden.

Nach dem Referentenentwurf sollen die Grundlagenforschung, die industrielle Forschung und die experimentelle Entwicklung gefördert werden. Ansatzpunkt sind die Personalausgaben des forschenden Unternehmens, maximal 2 Millionen Euro. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent, pro Anspruchsberechtigtem kann die Förderzulage damit bis zu 500.000 Euro je Wirtschaftsjahr betragen. Ob das Forschungsvorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt, muss vorab durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Dabei lässt der Referentenentwurf offen, welche Stelle diese Prüfung vornimmt. Der Auszahlungsantrag muss dann beim Finanzamt gestellt werden.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, Forschung und Entwicklung stärker zu fördern. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ergeben. Interessierte können den Referentenentwurf auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums abrufen.

Foto: Fotolia/puje

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