05.04.2019

Finanzamt führt Zufriedenheits-Umfrage durch

Aktuelles Steuerrecht

Sind Sie mit dem Service der Finanzämter zufrieden? Dies will die Finanzverwaltung in einer Online-Umfrage wissen.

Gestartet ist das Projekt im März 2019. Über einen Zeitraum von 12 Monaten besteht die Möglichkeit, unter anderem die Bearbeitungsdauer, die Verständlichkeit der Steuerbescheide, die Nutzerfreundlichkeit der elektronischen Steuererklärung (ELSTER), die Erreichbarkeit der Finanzämter sowie das Verhalten und die Kompetenz der Beschäftigten zu bewerten. Die Befragung ist freiwillig und anonym. Die Teilnehmer sollten für die Fragen ca. 5 Minuten Zeit einplanen und können in verschiedenen Kategorien Schulnoten vergeben. Die Ergebnisse der Befragung sollen dazu beitragen, die Bürgerfreundlichkeit in der Finanzverwaltung weiter zu verbessern und das Besteuerungsverfahren zu optimieren. Zudem erhofft sich die Finanzverwaltung Erkenntnisse über bestehenden Änderungsbedarf. Wer an der Umfrage teilnehmen will, findet diese online unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen führt die landeseigene Bürgerbefragung unter www.ich-mache-mit.nrw.de durch.

Foto: Fotolia/Björn Wylezich

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