04.01.2019

Merkblatt zur Steuerklassenwahl veröffentlicht

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat im November 2018 wieder ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl veröffentlicht. Ehepaaren bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Arbeitnehmern erleichtert das Merkblatt die Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse.

Auch Paare, die seit längerem verheiratet bzw. verpartnert sind, sollten regelmäßig prüfen, ob die gewählten Steuerklassen noch optimal sind. Verändert sich etwa durch einen Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung das Verhältnis der Einnahmen zwischen den Partnern, kann der Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination sinnvoll sein. Auch wer eine Arbeitslosigkeit befürchtet oder Nachwuchs plant, sollte über einen Steuerklassenwechsel nachdenken. Denn je nach Steuerklasse verändert sich das monatliche Nettogehalt und damit möglicherweise auch spätere Lohnersatzleistung wie Arbeitslosen- oder Elterngeld.

Die Grundregel: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben die Wahl zwischen der Steuerklassenkombination 4/4, 3/5 und dem Faktorverfahren. Die Steuerklassenkombination 4/4 wird häufig bei annähernd gleichen Einkommen der Partner gewählt, die Kombination 3/5 bei unterschiedlicher Einkommensverteilung. Mit dem Faktorverfahren kann die voraussichtliche Steuerschuld sehr genau ermittelt werden. Wer die Steuerklassenkombination 3/5 oder das Faktorverfahren wählt, muss aber in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2019 vom 9. November 2018 steht online beim Bundesfinanzministerium zur Verfügung.

Foto: Fotolia/MK-Photo

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