26.10.2018

Wohnungsbauabschreibung kommt!

Aktuelles Steuerrecht

Die Bundesregierung will den Neubau von Mietwohnungen ankurbeln und hat im September eine zeitlich befristete Sonderabschreibung beschlossen. Hintergrund ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Allerdings ist die Abschreibung an einige Bedingungen gebunden.

Wer neue Mietwohnungen baut oder einen Neubau erwirbt, bekommt im Jahr der Fertigstellung bzw. des Kaufs der Wohnungen und in den drei Folgejahren eine Sonderabschreibung von jährlich bis zu 5 Prozent. Die Sonderabschreibung wird auf maximal 2.000 Euro pro qm Wohnfläche gedeckelt. Dafür muss das Bauvorhaben allerdings drei Kriterien erfüllen.

Begünstigt sind nur Objekte für die der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wird. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 3.000 Euro je qm Wohnfläche betragen. Zudem muss die Wohnung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den neun folgenden Jahren zu Wohnzwecken vermietet werden.

Neben der Sonderabschreibung gibt es weiterhin die lineare Abschreibung von 2 Prozent pro Jahr. Inklusive der linearen Abschreibung würde man nach den Plänen der Bundesregierung also 28 Prozent der Gebäudekosten über vier Jahre abschreiben können. Die Aufwendungen für den Grundstücksanteil und die Außenanlagen sind nicht förderfähig.

Foto: Fotolia/ah_fotobox

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.