10.07.2018

In Mainz wohnt man am günstigsten

Der Steuerzahlerbund stellt große Unterscheide der Landeshauptstädte bei den Wohnnebenkosten fest

In Mainz sind die Wohnnebenkosten im Landeshauptstadt-Vergleich am niedrigsten, das ergab eine Erhebung des Bund der Steuerzahler (BdSt). Im Westen Berlins ist die Belastung am höchsten. Der BdSt nahm alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe. Dabei wurden die wichtigsten Wohnnebenkosten für einen standardisierten Drei-Personen-Haushalt betrachtet.

Mainz ist mit Gesamtkosten von 1.424 Euro im Jahr in puncto Wohnnebenkosten die günstigste Landeshauptstadt. Am teuersten ist Berlin (West) mit 2.234 Euro. Im Vergleich zu 2016 fielen die Wohnnebenkosten in sechs Städten, in neun Städten stiegen sie. In Saarbrücken war der Anstieg mit 93 Euro auf 2.046 Euro am höchsten, hingegen wurde es für die Bürger Düsseldorfs um 41 Euro auf 1.715 Euro günstiger, was die stärkste Senkung darstellt. Für den Mainzer Standardhaushalt  änderten sich die Wohnnebenkosten 2018 nicht, bereits in den beiden Vorjahren lagen sie bei 1.424 Euro.

Untersucht wurden die Wasser- und Abwasserentgelte, die Niederschlagswasser- sowie Abfallgebühren. Auch die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag, der bundesweit einheitlich bei 210 Euro/Jahr liegt, wurden im Wohnnebenkosten-Vergleich des BdSt berücksichtigt. Neben den betrachteten Steuern, Gebühren und Beiträgen schlagen noch Strom- und Heizenergiekosten als weitere Belastungen zu Buche. Sie sind im Vergleich nicht enthalten. Strom und Energie sind zwar hoch besteuert, aber ihre Kosten lassen sich durch Anbieterwechsel zumindest senken.

„Der Staat treibt die Wohnkosten in die Höhe. Mieter und Eigentümer werden stark belastet, obwohl das Credo aller Parteien ,bezahlbares Wohnen‘ lautet. Insbesondere über die Grundsteuer greifen die Kommunen tief in die Taschen ihrer Bürger. Das gilt auch in Mainz“, erklärt Frank Senger vom Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz. Er erinnert daran, dass die Landeshauptstadt mit 480 Prozent den höchsten Hebesatz unter den 50 größten rheinland-pfälzischen Städten hat. Unterm Strich können die Mainzer sich aber über niedrige Nebenkosten freuen – zumindest im Vergleich zu den anderen Landeshauptstädten.

Mainzer Wohnnebenkosten im Detail

Für sämtliche betrachtete Faktoren zahlen die Bürger der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt weniger als die Einwohner der meisten anderen Landeshauptstädte.  „Gegenüber dem Durchschnitt werden die Mainzer rund 356 Euro jährlich weniger stark belastet“, rechnet Senger vor. Mit mehr als 28 % ist der größte Kostentreiber in Mainz die Grundsteuer: satte 404 Euro im Jahr. An zweiter Stelle steht der Trinkwasserpreis mit 351 Euro für 132 m³, dem jährlichen Durchschnittsverbrauch für drei Personen. Der Mainzer Wasserpreis liegt vier Euro unter dem Mittelwert. Weit unterdurchschnittlich sind die Schmutzwassergebühren (Mainz: 185 Euro, Durchschnitt: 306 Euro). Auch die Niederschlagsgebühren (78 Euro) und die Abfallgebühren (196 Euro) sind in Mainz niedriger als in den meisten anderen Landeshauptstädten mit durchschnittlich 129 Euro bzw. 224 Euro.

Grundsteuer-Reform: Prüfstein für bezahlbares Wohnen

Der Wohnnebenkosten-Vergleich des Steuerzahlerbundes zeigt, dass die öffentliche Hand die Wohnkosten stark beeinflusst. „Ganz schnell stellen Steuern und Abgaben auf das Wohnen eine 13. Monatsmiete dar – oder gehen sogar darüber hinaus“, so Senger. „Wenn Politiker bezahlbares Wohnen fordern, sollten sie sich fragen, wie der Staat dazu beitragen kann. Chance und Risiko ist vor allem die Grundsteuer-Reform. Hierbei müssen Politiker aller Ebenen Farbe bekennen: Ist bezahlbares Wohnen nur eine Floskel oder ihr ehrlicher Wunsch?“

Eine Reform der Grundsteuer ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die geltenden Bewertungsregeln verworfen hat.  Der Bund der Steuerzahler schlägt vor, ein einfaches und nachvollziehbares Flächenmodell einzuführen. Das Flächenmodell basiert auf der Grundstücksgröße und Wohnfläche. Es gilt, bis 2025 alle 35 Mio. Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Senger:  „Wenn eine verfassungsfeste und bürokratiearme Neubewertung der Grundstücke nicht möglich ist, sollte auch eine Abschaffung der Grundsteuer diskutiert werden.“

Den vollständigen BdSt-Wohnnebenkosten-Vergleich für 2016 bis 2018 können Sie HIER herunterladen.

Foto: Fotolia/Kommune ArTo

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