15.06.2018

Steuerfrei durch den Zoll – Nicht jedes Souvenir ist erlaubt!

Aktueller Steuertipp

Souvenirs sind beliebt, doch nicht alles, was im Urlaubsland angeboten wird, darf ohne weiteres mit nach Deutschland gebracht werden. Bestimmte Waren wie Drogen, ungeprüfte Feuerwerkskörper oder gefährliche Tiere sind tabu.

Für Genussmittel, wie etwa Zigaretten oder Alkohol, gibt es Höchstgrenzen. Je nachdem, ob der Urlauber aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land zurückkehrt, gelten dabei unterschiedliche Höchstgrenzen, die beim Zoll erfragt bzw. online unter www.zoll.de abgerufen werden können.  Im Übrigen gilt die Faustformel: Gegenstände, die für Ihren persönlichen Ver- oder Gebrauch bestimmt sind, sind in Ordnung.

Wichtig: Gerade bei Fernreisen in die USA oder nach Asien sollten Sie daran denken, dass Sie pro Person bei einer See- oder Flugreise maximal Waren bis zu 430 Euro steuerfrei mit nach Hause nehmen dürfen. Für Kinder bis 15 Jahren gilt ein Warenwert von insgesamt 175 Euro. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt über die einzelnen Bestimmungen.

Mitglieder des Bundes der Steuerzahler können sich den aktuellen BdSt-INFO-Service Nr. 12 „Steuerfrei durch den Zoll – Was Urlauber beachten müssen!“ im Mitgliederbereich kostenlos herunterladen.

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