23.03.2018

Lebensversicherung bei der Steuererklärung nicht vergessen

AKTUELLER STEUERTIPP

Zieht der Versicherer bei Auszahlung der Lebensversicherung die Abgeltungsteuer ab, müssen Steuerzahler sich die zu viel gezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Das gilt vor allem für Lebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden.


Zum Hintergrund: Wurde die Lebensversicherung bis Ende 2004 abgeschlossenen, können die Erträge steuerfrei vereinnahmt werden, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist.

Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, gelten andere Steuerregeln (Neuverträge). Gleichgeblieben ist die Zwölfjahresfrist, sodass erstmals ab dem Jahr 2017 verstärkt Auszahlungen aus diesen neuen Verträgen erfolgt sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Auszahlung der Versicherung frühestens nach dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers erfolgt. Die Kapitaleinnahmen bleiben dann noch zur Hälfte steuerfrei. Das Versicherungsunternehmen wird allerdings bei der Auszahlung in voller Höhe Abgeltungsteuer einbehalten. Die Steuerzahler müssen daher eine Korrektur über die Einkommensteuererklärung vornehmen. Hier werden der steuerfreie Anteil und der persönliche Steuersatz berücksichtigt.

Foto: Fotolia/CG

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.