17.10.2017

Finanzämter in Rheinland-Pfalz

Externe Mitarbeiter in Call-Centern

Zur Kostensenkung haben rheinland-pfälzische Finanzämter externe Dienstleister für die Besetzung ihrer Telefonzentralen beauftragt. Dies ruft gemischte Reaktionen hervor. Verdi kritisiert die Beschäftigung zu Niedriglöhnen, der Steuerzahlerbund lobt das wirtschaftliche Handeln der Regierung.

Wer bei einem der 23 Finanzämter in Rheinland-Pfalz anruft, wird nicht zwangsläufig von einem Landesbediensteten am anderen Ende der Leitung begrüßt. In 11 von 23 rheinland-pfälzischen Finanzämtern wurden für die Tätigkeit im Telefonservice Mitarbeiter von Fremdfirmen beauftragt, größtenteils aus der Sicherheitsbranche. Insgesamt handelt es sich um 13 externe Mitarbeiter von 5000 Angestellten in der Landesverwaltung. Der Bereich Telefonvermittlung gehört laut Finanzministerium zum Pfortendienst. Dieser Arbeitsbereich der öffentlichen Verwaltung sei bei vielen Behörden auch in anderen Bundesländern an externe Dienstleister ausgelagert worden. Insbesondere der Landesrechnungshof hatte dazu geraten, die Auslagerung von bestimmten Bereichen der öffentlichen Verwaltung aus Kosten- und Effizienzgründen zu prüfen. Durch die Auslagerungspraxis spart das Land gut 100.000 Euro, da die externen Dienstleister rund 510.000 Euro kosten statt ca. 620.000 Euro, die für Landesbedienstete anfallen würden.

Diese Praxis hatte Kritik bei der Gewerkschaft Verdi und in der Opposition hervorgerufen. Verdi nannte es einen Skandal, dass fremde Mitarbeiter zu Niedriglöhnen in einem Verwaltungsbereich beschäftigt werden, in dem zuvor Tarifbeschäftigte und Beamte des Landes gearbeitet hätten. Zudem säßen mit fremden Mitarbeitern nicht ausreichend qualifiziertes Personal am Telefon. Das Land verweist jedoch auf den Tarifvertrag in der Sicherheitsbranche, der für die externen Dienstleister gelten würde. Des Weiteren seien auch die fremden Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet und diese würden auch keine steuerrechtlichen Auskünfte erteilen, sondern lediglich die Anrufe an die zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten. Letztere seien weiterhin Landesbedienstete.

BdSt-Fazit:

Die Fremdvergabe bestimmter Aufgaben im Staatsdienst kann durchaus ein probates Mittel sein, um Kosten zu minimieren. Dazu gehören auch die umstrittenen Telefondienste in den Finanzämtern. Bei der Besetzung der Telefonzentralen mit Landesangestellten müssten wegen Urlaub und Krankheit aber mehr Leute eingestellt werden, um eine durchgängige Besetzung zu gewährleisten. Die gesparten 100.000 Euro sind demzufolge eine vernünftige Maßnahme des wirtschaftlichen Handelns. Die Frage der Verschwiegenheitspflicht und des damit verbundenen Datenschutzes müssen aber zweifelfrei geklärt werden und sollten daher oberste Priorität genießen.

Foto: Fotolia/Bojan

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