03.05.2017

Heiraten im Mai

BdSt-Tipp: Ehegattensplitting kann sich auszahlen!

Wer sich im Mai das Ja-Wort gibt, kann für das gesamte Jahr vom Ehegattensplitting profitieren! Denn egal, ob die Ehe im Januar, im Mai oder erst im Dezember eines Jahres geschlossen wird: Bei der nächsten Steuererklärung gibt es den Splittingtarif für das komplette Jahr. Vor allem Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen können dann mit einer Steuererstattung rechnen. Maßgeblich ist allerdings nur die standesamtliche Trauung, die kirchliche Eheschließung hat steuerlich keine Auswirkungen.

Ehepaare können wählen, ob sie sich einzeln oder zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Gibt das Paar zusammen eine Steuererklärung ab, werden die gemeinsamen Einkünfte halbiert und jeweils für das halbierte Einkommen die Steuer berechnet (sog. Ehegattensplitting). Einige Parteien wollen das Ehegattensplitting abschaffen. Hier hält der Bund der Steuerzahler dagegen: Letztlich sollte nicht das Steuerecht entscheiden, sondern die Eheleute, wer wie viel zum Haushaltseinkommen beiträgt!

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