22.02.2017

Pensionsfonds ist verfassungswidrig!

Brüderle fordert: Kreditfinanzierte Zuführungen beenden

Der Steuerzahlerbund sieht sich durch das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zum Pensionsfonds bestätigt. Die Konstruktion ist verfassungswidrig und umgeht die Schuldenbremse. Als Konsequenz fordert die Steuerzahler-Organisation eine zügige Reform des Pensionsfonds und den sofortigen Stopp aller kreditfinanzierten Zuführungen.

„Seit Jahren hat der Steuerzahlerbund den Pensionsfonds als Instrument zur Umgehung der Schuldenbremse scharf kritisiert. Jetzt ist dessen Verfassungswidrigkeit endlich hochoffiziell bestätigt worden“, erklärt Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Die festgestellte Verfassungswidrigkeit gilt letztlich auch für den reformierten Pensionsfonds. Zwar wurde das Volumen der Zuführungen deutlich verringert, aber die eigentliche Problematik nicht beseitigt. Zuführungen gelten weiterhin als Darlehen und somit als krediterhöhende Investitionen. Das kann und darf nicht sein.“

Der Steuerzahlerbund fordert die Landespolitik auf, schnelle Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen. „Die Verabschiedung eines Doppelhaushaltes mit jeweils 70 Millionen Euro als Darlehen deklarierten Zuführungen an den Pensionsfonds wäre ein Verfassungsbruch mit Ansage“, mahnt Brüderle. „Rheinland-Pfalz schuldet seinen Beamten eine zukunftsfeste Vorsorge. Insichgeschäfte auf Pump waren dafür aber nie geeignet. Eine nachhaltige Vorsorge kann nur aus Haushaltsüberschüssen finanziert werden. Für das Jahr 2018 sollte mindestens eine schwarze Null erzielt und von da an Überschüsse dem Pensionsfonds zugeführt werden.“

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