13.02.2017

Jetzt Beitragssenkung zur Arbeitslosenversicherung!

BdSt und IfW Kiel ziehen an einem Strang

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) erneuert seine Forderung nach einer Senkung des Beitragssatzes von derzeit 3 auf 2,5 Prozent (Pressemitteilung vom 4.Januar 2017). Hier verweist der Verband auf den Überschuss der Arbeitslosenversicherung in Höhe von rund 5 Milliarden Euro im Jahr 2016. Dadurch kletterte die Rücklage auf mehr als elf Milliarden Euro. Rückenwind erhält der BdSt jetzt durch eine aktuelle Studie des Instituts für Weltwirtschaft Kiel (IfW). Auch die IfW-Finanzexperten rechnen mit weiteren Überschüssen aufgrund der stabilen Lage am Arbeitsmarkt.

Auf 4,7 Milliarden prognostiziert das IfW den Überschuss für das Jahr 2017 und damit deutlich mehr, als von der Bundesagentur für Arbeit selbst suggeriert. Konsequenterweise fordern auch die IfW-Experten eine Beitragssenkung – konkret auf 2,7 Prozent.

Der BdSt teilt die Analyse des Weltwirtschaftsinstituts, behält seine Forderung nach einer Senkung des Beitragssatzes auf sogar nur 2,5 Prozent aufrecht. Eine solche Absenkung ist solide finanzierbar, ohne dass Leistungen gekürzt werden müssen – die Beitragssatzsenkung führt in erster Linie zu einem Rückgang der stetig wachsenden Milliarden-Überschüsse. Im Ergebnis könnten die hohen Lohnnebenkosten gesenkt und die gute Lage am Arbeitsmarkt weiter gefestigt werden.

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