08.02.2017

Steuererklärungen für 2016 werden ab März bearbeitet

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2016 werden ab März bei den Finanzämtern bearbeitet. Vorher haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen noch bis Ende Februar Zeit, die für die Steuererklärung relevanten Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Erst wenn diese Daten vorliegen, startet die Bearbeitung in den Finanzämtern. Steuerzahler, die ihre Steuererklärungen für 2016 bereits eingereicht haben, werden daher frühestens Mitte März den Steuerbescheid erhalten. Dabei arbeiten die Finanzämter die Erklärungen grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs ab. Wer seine Steuererklärung also bereits abgegeben hat, bekommt in der Regel auch früher seinen Bescheid.

Ist der Steuerzahler zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, zum Beispiel weil er bei mehreren Arbeitgebern tätig war oder Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld erhalten hatte, muss er die Erklärung spätestens am 31. Mai 2017 abgeben. Zwar hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Abgabefristen mit dem Steuermodernisierungsgesetz um zwei Monate verlängert, die Regelung gilt aber noch nicht für dieses Jahr! Erst für die Steuererklärung 2018, die im Jahr 2019 abgegeben wird, gibt es zwei Monate mehr Zeit. Wird die Erklärung mit Unterstützung von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Rechtsanwalt angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. Dezember. Da dieser in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, müssen die Erklärungen für 2016 spätestens am 2. Januar 2018 beim Finanzamt sein.

Foto: Fotolia/Björn Wylezich

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