23.01.2017

Spekulieren auf Pump mit dem reformierten Pensionsfonds

BdSt kritisiert: Schuldenbremse wird weiterhin umgangen

Anlässlich der heutigen Verhandlung zum Pensionsfonds vor dem Verfassungsgerichtshof weist der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz darauf hin, dass auch der reformierte Pensionsfonds eine Umgehung der Schuldenbremse darstellt. Deshalb stelle sich ebenfalls hier die Frage nach der Verfassungskonformität. Schuldenfinanzierte Zuführungen an den Pensionsfonds sollte es nicht geben, erst recht nicht zum Kauf von Aktien oder Aktienfonds.

„Die Reform des Pensionsfonds hat zwar das Volumen der Zuführungen deutlich verringert, aber die grundsätzlichen Probleme nicht beseitigt. So gelten die Zuführungen von mindestens 70 Millionen Euro im Jahr weiterhin als Darlehen und somit als krediterhöhende Investitionen“, kritisiert René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Wenn der Verfassungsgerichtshof diese Regelung im alten Pensionsfonds als verfassungswidrig erklären sollte, gelte dies doch nicht minder für den neuen Pensionsfonds.“

Der Steuerzahlerbund weist ferner darauf hin, dass die Reform des Pensionsfonds von 2015 neue Möglichkeiten geschaffen hat, die Schuldenbremse auszuhebeln. „Mit dem neuen Pensionsfonds kann pünktlich zur Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 die Rücklage geplündert werden, um die Versorgungsausgaben des Landes teilzufinanzieren. Außerdem darf der Fonds Aktien und Aktienfonds erwerben. So könnte die Ampel über den Fonds beispielsweise im Jahr 2017 Aktien auf Pump kaufen und diese 2020 zur Teilabdeckung der Versorgungsausgaben wieder verkaufen. Solch ein Handeln stellt aber nichts anderes als eine vorgezogene Verschuldung zur Abdeckung zukünftiger Ausgaben dar“, erklärt Quante „Spekulieren auf Pump mit den Steuerzahlern als Ausfallbürgen sollte sich für jede seriöse Finanzpolitik von alleine verbieten!“

Die Steuerzahler-Organisation setzt sich dafür ein, jedwede kreditfinanzierten Zuführungen an den Pensionsfonds auszusetzen. „Wenn eine nachhaltige Vorsorge für die Landesbeamten getroffen werden soll, kann sich diese nur aus Haushaltsüberschüssen finanzieren. In der jetzigen Situation sollten die Ampel-Landesregierung und die Regierungsfraktionen die Missstände am Gesetz zum Pensionsfonds beseitigen und die Mindestzuführungen komplett streichen“, fordert Quante. „Sollte es dagegen keine politische Einsicht geben, können wir der Opposition nur empfehlen, nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auch eine Verfassungsklage gegen den reformierten Pensionsfonds einzureichen.“

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