23.08.2016

Gesetzgeber verlangt ab 2020 sichere Ladenkassen

Unternehmer müssen sich auf neue Kassenkontrollen einstellen

Elektronische Ladenkassen müssen ab dem Jahr 2020 besser gegen Manipulationen geschützt sein. Damit will die Bundesregierung gegen gezinkte Ladenkassen und Steuerhinterziehung vorgehen. Ein entsprechendes Gesetz soll in der 2. Jahreshälfte verabschiedet werden.

Elektronische Kassen müssen künftig über eine zertifizierte elektronische Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus drei Komponenten besteht: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Eine Pflicht zur Anschaffung elektronischer Registrierkassen soll es aber nicht geben. Wochenmarkthändler, Straßenverkäufer oder kleine Ladenbesitzer müssen also keine elektronische Kasse anschaffen. Allerdings besteht bei „offenen Ladenkassen“ bzw. veralteten Registrierkassen die Gefahr einer Umsatzhinzuschätzung, wenn die Kassenaufzeichnungen unzureichend sind. Zudem müssen sich Unternehmer auf neue Kassenkontrollen einstellen: Die Bundesregierung schlägt vor, zur Überprüfung der Kassenaufzeichnungen ein eigenständiges Kontrollverfahren – die Kassen-Nachschau – einzuführen. Neue Rechte soll es für Kunden geben: Sie können die Ausgabe eines Kassenbelegs verlangen. Die Änderungen werden voraussichtlich ab Januar 2020 gelten.

Unternehmer, die aktuell eine Registrierkasse im Unternehmen einsetzen, die Einzelaufzeichnungen vornehmen kann und damit den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 erfüllt, erhalten eine Übergangsfrist. Können diese Kassen nicht mit der technischen Sicherheitseinrichtung aufgerüstet werden, dürfen sie längstens bis zum 31. Dezember 2022 im Betrieb genutzt werden.

Foto: Fotolia/BillionPhotos.com

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