18.04.2016

Stabilität bei Realsteuern in Rheinland-Pfalz

Realsteuern: 4 der 50 größten Kommunen drehen an der Steuerschraube

Zumindest für das Jahr 2016 können die Steuerzahler in Rheinland-Pfalz aufatmen. Laut Umfrage des Steuerzahlerbundes erhöhten nur vier der 50 größten Städte und Gemeinden ihre Realsteuer-Hebesätze. An eine steuerpolitische Trendwende glaubt der BdSt jedoch nicht.

Unter den 50 größten Kommunen in Rheinland-Pfalz haben mit Wirkung für das Jahr 2016 nur drei den Hebesatz für die Grundsteuer B angehoben. Mit einem Plus von 50 Prozentpunkten hat Neustadt an der Weinstraße (auf 450 Prozent) die kräftigste Steigerung beschlossen. Um jeweils 10 Prozentpunkte erhöhten Landau in der Pfalz (auf 440 Prozent) und Lahnstein (auf 400 Prozent) die Grundsteuer B. Zwei Kommunen erhöhten den Hebesatz der Grundsteuer A – Lahnstein mit 30 Prozentpunkten (auf 330 Prozent) und Landau in der Pfalz mit 10 Prozentpunkten (auf 330 Prozent). Noch zurückhaltender agierten die Städte bei der Gewerbesteuer. Die Stadt Speyer hat ihren Hebesatz um 10 Prozentpunkte (auf 415 Prozent) angehoben, Landau in der Pfalz um sechs Prozentpunkte (auf 405 Prozent).

„Eine so große Zurückhaltung beim Anheben der Realsteuern erleben wir selten. Das kann die Steuerzahler an sich nur freuen“, so René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Allerdings glauben wir nicht daran, dass es sich um den Beginn nachhaltiger Stabilität bei den Hebesätzen handelt. Vielmehr dürften die Flüchtlingskrise und die Landtagswahl mäßigend gewirkt haben. In so einer angeheizten Situation zusätzlich noch kräftig an der Steuerschraube zu drehen, wäre politisch fatal gewesen.“

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Sie besteuert Gewerbebetriebe nach deren Ertrag und ist deshalb ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. Im Jahr 2016 liegt der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz unter den betrachteten Kommunen bei 386 Prozent. Die Spreizung reicht von 330 bis 440 Prozent.

Die höchste Belastung müssen die Gewerbesteuerpflichtigen mit 440 Prozent in der Landeshauptstadt Mainz hinnehmen. Es folgen die Städte Koblenz, Trier, Worms, Zweibrücken und Konz mit jeweils 420 Prozent. Die unternehmerfreundlichste Kommune in Rheinland-Pfalz ist Grafschaft mit einem Hebesatz von 330 Prozent, dicht gefolgt von Ingelheim am Rhein mit 332 Prozent.

Grundsteuer B

Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben – damit trifft sie so gut wie alle Bürger, da diese entweder selbst Hausbesitzer sind oder die Steuer über die Mietnebenkosten bezahlen. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt 2016 bei 386 Prozent. Die Spannweite reicht von 80 bis 480 Prozent.

Mit 480 Prozent belegt Mainz auch hier den Spitzenplatz in Rheinland-Pfalz. Die Stadt Kaiserlautern folgt dicht mit 460 Prozent. Den dritten Platz mit jeweils 450 Prozent teilen sich Neustadt an der Weinstraße, Bad Kreuznach und Bingen am Rhein. Ingelheim am Rhein erhebt den niedrigsten Hebesatz mit 80 Prozent. Weit abgeschlagen folgt Grafschaft mit 338 Prozent als zweitgünstigste Kommune.

Grundsteuer A

Die Grundsteuer A bezieht sich auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft. Der durchschnittliche Hebesatz liegt in diesem Jahr bei 316 Prozent. Die Spannweite der Grundsteuer A reicht von 67,5 bis 420 Prozent.

Mit 420 Prozent greift Konz am stärksten bei den Landwirten zu. Weitere unerfreuliche Hebesätze halten Bitburg und Betzdorf mit jeweils 400 Prozent bereit. Unschlagbar niedrig bleibt der Hebesatz in Ingelheim am Rhein mit 67,5 Prozent. Den zweitniedrigsten Hebesatz erhebt die Kommune Grafschaft mit 285 Prozent.

Vergleich mit dem Jahr 2011

Der Fünf-Jahres-Vergleich zeigt, dass nur zwei der 50 betrachteten Städte und Gemeinden ihre Hebesätze nicht verändert haben. Lediglich Ingelheim am Rhein und Montabaur haben auf Steuererhöhungen verzichtet. Zu Steuersenkungen war keine Kommune bereit.

Im Jahr 2011 lag der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer A bei 289 Prozent (2016: 316 Prozent). Das entspricht einem Plus von 37 Prozentpunkten. Insgesamt 39 Kommunen haben ihre Steuersätze angehoben. Hier sticht insbesondere die Kommune Betzdorf mit einer Steigerung von 100 Prozentpunkten hervor.

Bei der Grundsteuer B haben in den letzten fünf Jahren 46 Städte und Gemeinden einen Aufschlag beschlossen. Der Schnitt der Hebesätze erhöhte sich von 351 Prozent in 2011 auf 386 Prozent in 2016. Das entspricht einer Steigerung von 35 Prozentpunkten. Absolute Spitzenreiter sind hier Bad Kreuznach und Kaiserlautern – beide Städte haben im Fünf-Jahres-Vergleich den Hebesatz der Grundsteuer B jeweils um 90 Prozentpunkte nach oben geschraubt.

Exakt 40 der 50 untersuchten Kommunen haben im Fünf-Jahres-Vergleich die Gewerbesteuer angehoben. Der durchschnittliche Hebesatz lag im Jahr 2011 bei 372 Prozent, in 2016 dann bei 386 Prozent. Somit legte der Hebesatz um 14 Prozentpunkte zu. Mit 55 Prozentpunkten beschloss auch hier Betzdorf die stärkste Steigerung.

Die vollständigen Ergebnisse zum Realsteuer-Vergleich können Sie hier downloaden: Anhang_zur_Pressemitteilung_Realsteuer_Vergleich_2016

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