06.02.2015

Höherer Grundfreibetrag

Mehrarbeit für Arbeitgeber erwartet

Der Gesetzgeber muss den Grundfreibetrag erhöhen. Statt 8.354 Euro müssen in diesem Jahr mindestens 8.472 Euro steuerfrei verbleiben. Das heißt, bis zu diesem Betrag dürfen keine Einkommensteuern abgezogen werden. Dies geht aus dem aktuellen Existenzminimumbericht hervor.

Die Bundesregierung wird voraussichtlich in den nächsten Wochen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Der neue Grundfreibetrag wird dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 gelten. Arbeitgeber müssen daher voraussichtlich die Lohnabrechnungen ihrer Mitarbeiter nachträglich korrigieren. Rund zwei Euro pro Monat zu viel Lohnsteuer werden den Mitarbeitern gegenwärtig abgezogen, weil der Gesetzgeber den Grundfreibetrag nicht rechtzeitig zum 1. Januar 2015 angepasst hatte. Einzelheiten zu den Korrekturabrechnungen werden im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren erwartet.

Ebenfalls zu niedrig ist der Kinderfreibetrag. Statt 7.008 Euro muss er im Jahr 2015 auf 7.152 Euro steigen. In der Regel wird bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch das Kindergeld angehoben. Hierzu sind noch keine Details bekannt.