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STEUERTERMINE

Steuertermine

Hinweise:

Die eingeklammerten Daten bei den Steuerterminen bezeichnen den letzten Tag der dreitägigen Zahlungsschonfrist für den Eingang der Zahlung. Die Zahlungsschonfrist gilt nicht bei Bareinzahlungen und Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als entrichtet.

* Die Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die Krankenkasse am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann.

Die Veröffentlichung dieser Termine erfolgt nach sorgfältiger Prüfung, aber ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht übernommen.

Steuerkalender zum Bestellen

Den Steuerterminkalender 2024 zum Bestellen erhalten Sie hier.

April 2024

10.04. (15.04.)

Lohn- und Kirchenlohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer (monatliche und vierteljährliche Vorauszahlung)

24.04. (26.04.)

Abgabetermin Beitragsnachweis zur Sozialversicherung (Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge)*

25.04.

Zusammenfassende Meldung bei der Umsatzsteuer

Mai 2024

10.05. (13.05.) 

Lohn- und Kirchenlohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer (monatliche Vorauszahlung)

15.05. (21.05.) 

Gewerbesteuer (Vorauszahlung)
Grundsteuer (vierteljährliche Fälligkeit)

24.05. (28.05.)1 
27.05 (29.05)

Abgabetermin Beitragsnachweis zur Sozialversicherung (Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge)*

25.05. (27.05) 

Zusammenfassende Meldung bei der Umsatzsteuer


1 Gilt für Bundesländer, in denen Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag ist.