17.01.2017

Schwarze-Peter-Spiel um Mittelrheinbrücke

Rheinland-Pfalz und Rhein-Hunsrück-Kreis streiten über die Finanzierung

Der Bau der Mittelrheinbrücke bei St. Goar könnte an seiner Finanzierung scheitern. Denn das Land Rheinland-Pfalz und der Rhein-Hunsrück-Kreis möchten den Großteil der Baukosten am liebsten auf die jeweils andere Seite abschieben. Dabei ist die für die Steuerzahler entscheidende Frage nach der Wirtschaftlichkeit der Brücke noch nicht einmal geklärt.

Zwischen der Schiersteiner Brücke in Mainz und der Rheinbrücke Koblenz-Süd ist der Rhein nur mit Fähren zu passieren. An mehreren Orten auf dieser über 80 km langen Strecke sind Brücken als feste Querung seit Jahren im Gespräch, darunter auch die Mittelrheinbrücke bei St. Goar. Doch seitdem die Planung einer Mittelrheinbrücke im Koalitionsvertrag der Ampel-Landesregierung aufgenommen wurde, verging kaum eine Woche ohne Schlagzeilen zur wohl umstrittensten Flussquerung Deutschlands. Während in der vergangenen Legislaturperiode die rot-grüne Landesregierung keine Brücke von St. Goar nach St. Goarshausen bauen wollte, ist man in der Ampel nun doch dafür. Oder auch nicht, behauptet die CDU-Opposition und glaubt, die Landesregierung täusche nur Interesse vor.

Das Land will jedenfalls den Großteil der Gutachtenkosten für das Raumordnungsverfahren tragen. Allein dafür sollen insgesamt rund 660.000 Euro nötig sein, von denen das Innenministerium rund 460.000 Euro übernehmen will. Jeweils 100.000 Euro sollen der Rhein-Hunsrück-Kreis und der Rhein-Lahn-Kreis tragen. Doch bereits das ist Landrat Marlon Bröhr vom Rhein-Hunsrück-Kreis zu viel. Bezüglich der Bau- und Planungskosten der Mittelrheinbrücke will der Rhein-Hunsrück-Kreis zudem höchstens einen Anteil von fünf Mio. Euro an den geschätzten 46 Mio. Euro übernehmen. Für den Unterhalt will der Landkreis ohnehin kein Geld zur Verfügung stellen – dafür soll das Land aufkommen.

Knackpunkt der Streitfrage ums liebe Geld ist die verkehrliche Einstufung der Mittelrheinbrücke. Dient sie überwiegend dem lokalen/regionalem Verkehr? Verbindet sie vornehmlich zwei Landkreise miteinander und ist deswegen nach dem Landesstraßengesetz als Kreisstraße zu klassifizieren? Oder wird die Mittelrheinbrücke doch hauptsächlich von überregionalem Verkehr genutzt? Dann müsste die Brücke vom Land finanziert werden. Dass die Mittelrheinbrücke wirklich so bedeutend ist, soll ein Rechtsgutachten belegen, das durch den Rhein-Hunsrück-Kreis beauftragt worden ist. Eine Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2009 hat hingegen für die Mittelrheinbrücke nur 7.000 Querungen pro Tag im Jahr 2025 prognostiziert. Die Mehrzahl der Querungen soll lokaler, höchstens regionaler Art sein. Das spräche wiederum für eine kommunale Brücke.

 BdSt-Fazit:

In der Frage der Finanzierung schieben sich das Land Rheinland-Pfalz und der Rhein-Hunsrück-Kreis gegenseitig den Schwarzen Peter zu, obgleich beide Seiten das Brückenprojekt an sich für eine gute Idee halten. Doch wie sinnvoll ist ein Brückenbau, wenn so hart über die Bau- und Unterhaltskosten gestritten wird? Die entscheidende Frage, ob die Mittelrheinbrücke auch wirklich wirtschaftlich und sinnvoll ist, wurde bislang noch nicht durch ein „aktuelles“ Gutachten beantwortet. Dabei sollte diese Frage im Vordergrund der Diskussion stehen.

Foto: Fotolia/dp@pic

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.