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BdSt-Umfrage unter den 50 größten Kommunen im Land
Nur wenige Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer /in Pressebericht /von René QuanteRelative Stabilität bei Realsteuer-Hebesätzen
Grundsteuer-Reform gebietet Zurückhaltung/in Pressemitteilungen /von René QuanteIm 2018er Hebesatz-Vergleich der 50 größten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat der BdSt wieder die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuern B und A abgefragt. Dies sind die drei sogenannten Realsteuern, deren Hebesätze von jeder Kommune selbst festgelegt wird. Höhere Steuersätze für die Grundsteuer B wurden u. a. in Zweibrücken und Pirmasens beschlossen. In Bad Neuenahr-Ahrweiler erhöhte der Stadtrat sowohl die Gewerbesteuer als auch die Grundsteuer B. Die vollständige Rangliste gibt es hier zum Herunterladen.
Höhere Realsteuer-Hebesätze in Rheinland-Pfalz
Steuerzahlerbund fordert Grundsteuerbremse/in Pressemitteilungen /von René QuanteLaut aktueller Umfrage des Steuerzahlerbundes erhöhte fast jede fünfte größere Kommune in Rheinland-Pfalz ihre Realsteuer-Hebesätze. Senkungen gab es nicht. Um extreme Hebesätze bei der Grundsteuer B präventiv zu verhindern, fordert der BdSt die Einführung einer Grundsteuerbremse.
Stabilität bei Realsteuern in Rheinland-Pfalz
Realsteuern: 4 der 50 größten Kommunen drehen an der Steuerschraube/in Pressemitteilungen /von BdSt-RedaktionDer BdSt-Hebesatzvergleich 2016 unter den 50 größten Städten und Gemeinden von Rheinland-Pfalz ergab, dass die Realsteuer-Hebesätze recht stabil blieben. Nur vier Kommunen erhöhten entweder die Grundsteuer B, die Grundsteuer A oder die Gewerbesteuer. Doch der 5-Jahresvergleich zeigt: In diesem Zeitraum blieben die kommunalen Steuern nur in zwei Städten gleich, überall sonst wurde es teils deutlich teurer!
Fast jede dritte größere Kommune erhöhte 2015 ihre Steuern
BdSt Rheinland-Pfalz fordert Grundsteuerbremse in der Kommune/in Pressemitteilungen /von BdSt-RedaktionTrauriges Ergebnis des BdSt-Realsteuer-Hebesatz-Vergleichs: Fast jede dritte Kommune erhöhte 2015 entweder die Gewerbesteuer-Sätze oder die Hebesätze von Grundsteuer B oder Grundsteuer A. Vor diesem Hintergrund fordert der Steuerzahlerbund zur Mäßigung. Eine Grundsteuerbremse durch das Land Rheinland-Pfalz muss her! Wohnen darf nicht immer teurer werden, bloß weil der Staat immer mehr zulangt.
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Bund der Steuerzahler
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Löwenhofstraße 5
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