Betriebsrente 2022 – Arbeitgeber-Beteiligung wird Pflicht bei Entgeltumwandlung
Beitragsbemessungsgrenze sinkt coronabedingtBereits seit dem 01. Januar 2019 hat der Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen betrieblichen Altersvorsorgeverträgen im Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Pflichtzuschuss von mindestens 15 % zu leisten. Alle Altverträge mit Abschluss bis 31. Dezember 2018 blieben davon zunächst verschont, jedoch endete mit dem 31. Dezember 2021 die Übergangsfrist.