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Betriebsrente 2022 – Arbeitgeber-Beteiligung wird Pflicht bei Entgeltumwandlung

Beitragsbemessungsgrenze sinkt coronabedingt

Bereits seit dem 01. Januar 2019 hat der Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen betrieblichen Altersvorsorgeverträgen im Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Pflichtzuschuss von mindestens 15 % zu leisten. Alle Altverträge mit Abschluss bis 31. Dezember 2018 blieben davon zunächst verschont, jedoch endete mit dem 31. Dezember 2021 die Übergangsfrist.

Vortrag „Vorsorge für den Notfall“

Vortrag in Koblenz am 28.9.2016
Bonusheft Vorsorge

Finanzämter dürfen Krankenkassenbonus nicht verrechnen

Zuschüsse der Krankenkasse – ein Fall für den Bundesfinanzhof
BdSt Rheinland-Pfalz

Vorsorgen für den Notfall

Vortrag in Bad Neuenahr