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Finanzämter in Rheinland-Pfalz auf Platz 4

Steuerzahlerbund vergleicht Bearbeitungszeiten

Beim Bearbeiten von Einkommensteuererklärungen haben die Finanzämter in Rheinland-Pfalz verglichen zum Vorjahr leicht an Tempo gewonnen. Mit durchschnittlich 44,5 Arbeitstagen steigen unsere Finanzämter im Deutschland-Vergleich von Platz 6 auf Platz 4 auf. Geht es nur um die Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern, liegt Rheinland-Pfalz mit 40 Arbeitstagen sogar auf Platz 2. Doch auch in den meisten anderen Bundesländern haben die Finanzämter nach der Corona-Pandemie wieder schneller gearbeitet. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Steuerzahlerbundes.

Spätere Abgabefrist für verpflichtende Steuererklärungen

Der BdSt Rheinland-Pfalz informiert

In früheren Jahren wäre die Abgabefrist für verpflichtende Steuererklärungen bereits Ende Mai abgelaufen. Daher haben viele Steuerzahler noch diesen Monat als Abgabedatum im Hinterkopf. Jedoch wurde diese Frist bereits vor der Corona-Pandemie auf Ende Juli des jeweils auf das Steuerjahr folgende Jahr verlängert.

Finanzämter in Rheinland-Pfalz nur noch auf Platz 6

Steuerzahlerbund vergleicht Bearbeitungszeiten

Beim Bearbeiten von Einkommensteuererklärungen haben die Finanzämter in Rheinland-Pfalz weiter an Tempo verloren. Mit durchschnittlich 47,8 Tagen rutschten unsere Finanzämter im Deutschland-Vergleich von Platz 4 auf Platz 6 ab. Allerdings wurde in allen Bundesländern langsamer gearbeitet. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Steuerzahlerbundes.

Finanzämter in Rheinland-Pfalz auf Platz 4

Steuerzahlerbund vergleicht Bearbeitungszeiten

Beim Bearbeiten von Einkommensteuererklärungen haben die Finanzämter in Rheinland-Pfalz leicht an Tempo verloren. Mit durchschnittlich nur noch 38,9 Tagen sanken unsere Finanzämter im Deutschland-Vergleich von Platz 2 auf Platz 4 ab. Trotz Corona-Pandemie geht es aber in fast allen Bundesländern schneller voran. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Steuerzahlerbundes.

Rentenbesteuerung: Einspruch für Senioren wird bald überflüssig

Bundesfinanzministerium kündigt Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid an

Wegen des Verdachts auf Doppelbesteuerung ihrer Rente legten Senioren beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. Künftig müssen sie das wohl nicht mehr tun. Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, bezüglich der Rentenbesteuerung in die Steuerbescheide Vorläufigkeitsvermerke aufzunehmen. Dann entfallen individuelle Einsprüche, wodurch Bürger und Finanzämter entlastet werden. Gegenüber dem Bundesfinanzministerium hat der Steuerzahlerbund genau das gefordert.

Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich lohnen

Fast zwei Drittel aller Steuerzahler hatten im Jahr 2020 Erfolg

Im Jahr 2020 gingen mehr als 3,3 Mio. Einsprüche gegen den Steuerbescheid vom Finanzamt ein, rund 3,4 Prozent weniger als im Vorjahr. In über zwei Mio. Fällen hatten die Steuerzahler mit ihren Einwendungen Erfolg. 

Wann wird ein Steuerbescheid öffentlich zugestellt?

Steuerzahlerbund gibt Antworten

Zoll verschickt jetzt neue Kfz-Steuerbescheide

Bund der Steuerzahler rät zum Einspruch und kritisiert die Informationspolitik der Behörde

Tausende Fahrzeughalter erhalten jetzt geänderte Kfz-Steuerbescheide – und zwar mit einer höheren Steuer! Betroffen sind vor allem kleine Nutzfahrzeuge, die zum Beispiel Bauhandwerker, Dienstleister oder Gartenbauunternehmer einsetzen. Der Bund der Steuerzahler rät, gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen, wenn das Fahrzeug im Betrieb eingesetzt wird.

Steuerbescheid

Einspruchsstatistik – Einspruch gegen Steuerbescheid oft erfolgreich

Rund zwei Drittel der angefochtenen Steuerbescheide für 2014 wurden geändert
Steuerbescheid

Kein Geld verschenken – Steuerbescheid prüfen

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz rät: Steuerbescheid immer prüfen