Beiträge

Schuldenbremse einhalten!

BdSt-Präsident Reiner Holznagel zum Tragfähigkeitsbericht des Bundesfinanzministeriums

„Der Tragfähigkeitsbericht zeichnet eine düstere finanzpolitische Perspektive – wenn die Politik weiter die Hände in den Schoß legt und sich die Parteien in ihren kleinkarierten Profilierungen verlieren.“

Die Schuldenbremse muss 2024 stehen!

BdSt fordert mehr Verbindlichkeit von der Bundesregierung

Nach der Einigung der Ampel-Spitze auf die Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 ist klar: Die grundgesetzliche Schuldenbremse soll im kommenden Jahr stehen – erstmals nach vier Notlagen-Jahren. Das Signal von Kanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner steht allerdings unter Vorbehalt. BdSt-Präsident Reiner Holznagel bringt es auf den Punkt: „Ein unmissverständliches Bekenntnis zur Einhaltung der Schuldenbremse ist nach dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts unerlässlich, wenn die Ampel nicht schon wieder einen Verfassungseklat riskieren will.“

Ein Erfolg für die Schuldenbremse

BdSt begrüßt wegweisendes Urteil aus Karlsruhe zum 2. Nachtragshaushalt 2021

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein klares Bekenntnis zur Schuldenbremse und zur Finanzverfassung im Grundgesetz insgesamt. Die Karlsruher Richter haben heute entschieden, dass die Notlagenschulden in Höhe von 60 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Krise nicht in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) hätten übertragen werden dürfen. Demnach ist die entsprechende Änderung des 2. Nachtragshaushalts 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Die Schuldenbremse muss stehen!

BdSt zur Steuerschätzung: Appell an die Politik, ein Zeichen bei den Ausgaben zu setzen

Staatliche Rekordsteuereinnahmen trotz trüber Konjunktur: Laut Herbst-Steuerschätzung werden Bund, Länder und Kommunen bereits 2025 erstmals mehr als 1.000 Milliarden Euro Steuern einnehmen – Tendenz weiter steigend! Mit Blick auf diese aktuellen Zahlen erinnert der Bund der Steuerzahler (BdSt) an die Bedeutung der grundgesetzlichen Schuldenbremse, die nicht aufgeweicht werden darf, sondern Bestand haben muss.

Die Schuldenbremse darf nicht wackeln!

BdSt-Appell zum Start der Haushaltswoche im Bundestag

Die Konjunktur dümpelt vor sich hin, die Bürokratie ufert aus, Energiekosten und Inflation sind weiter zu hoch – der Wirtschaftsstandort Deutschland steckt tief in der Krise. Das gleiche gilt für den Bundeshaushalt! In dieser Woche wird nun der Haushalt 2024 im Bundestag beraten. Dazu warnt der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel: „Statt immer neue Subventionen zu beschließen, muss die Ampel ein umfangreiches Aktionsprogramm bieten, das solide Perspektiven für den Staatshaushalt sowie Betriebe und Bürger aufzeigt. Aktuell wird leider mehr Substanz vernichtet als Mehrwert geschaffen. Deutschland muss seine Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit zurückgewinnen!“

25 Jahre Stabilitäts- und Wachstumspakt – Kein Grund zur Feier

Steuerzahlerbund mahnt klare und nachhaltige Fiskalregeln für die Eurozone an

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurden vor 25 Jahren beschlossen. Die Bilanz zum 25-jährigen Bestehen fällt für den Bund der Steuerzahler ernüchternd aus. Die Regeln, die sich die Länder selbst gegeben haben, werden nicht konsequent angewendet.

Diesen Schulden-Etat sollte Karlsruhe prüfen

BdSt zur Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021

Die Schuldbremse wird ausgehebelt, so kritisiert der Steuerzahlerbund den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Ampel-Bundesregierung. Durch den Nachtragshaushalt sollen nämlich 60 Mrd. Euro Kreditermächtigungen, die zur Linderung der Corona-Folgen bestimmt waren, zweckentfremdet werden für die Daueraufgabe „Klimaschutz“. Der BdSt hält diese Umwidmung für verfassungswidrig.

Der gute Zweck heiligt nicht die Mittel

Steuerzahlerbund kritisiert geplante Verfassungsänderung zur kommunalen Entschuldung

Die Landtagsfraktionen von SPD, Grünen, FDP, CDU und Freien Wähler haben eine gemeinsame Verfassungsänderung angekündigt. So soll ein neuer Passus die Übernahme kommunaler Kassenkredite in Milliardenhöhe durch das Land Rheinland-Pfalz erlauben, ohne die Schuldenbremse zu verletzten. Aus Sicht des BdSt ist das ein verfassungsrechtlich höchst zweifelhaftes Projekt. Die Ausnahmen von der Schuldenbremse sind im Grundgesetz definiert – die Übernahme kommunaler Schulden gehört nicht dazu. Wenn ein Landtag beliebig neue Ausnahmen erfinden könnte, wäre die Schuldenbremse letztlich ausgehebelt.

Wir müssen zu geordneten Staatsfinanzen zurück!

BdSt kritisiert Bundeshaushalts-Entwurf 2022

Auch im Jahr 2022 plant der Bund mit einer hohen Neuverschuldung. Mit Blick auf die Schuldenregeln und den Grundsätzen einer soliden Haushaltsführung kritisiert der Steuerzahlerbund den Kabinettsbeschluss. Keinesfalls dürfe die Schuldenbremse aufgeweicht werden.

Landeshaushalt 2020 schließt mit Milliarden-Defizit ab

Schwarze Null wäre möglich gewesen

Die Corona-Krise stürzte Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 in eine massive Neuverschuldung. Rund 1,3 Mrd. Euro betrug das Defizit im rheinland-pfälzischen Landeshaushalt. Geplant war zuletzt, fast 3,5 Mrd. Euro Kredite aufzunehmen. Der Steuerzahlerbund kritisiert den fehlenden Willen zur schwarzen Null – und erinnert daran, wie sie hätte erreicht werden können.