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Renten-Doppelbesteuerung: Senioren müssen keinen Einspruch mehr einlegen

Bundesfinanzministerium veranlasst Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid

Von der Doppelbesteuerung ihrer Rente betroffene Senioren müssen diesbezüglich gegen ihren Steuerbescheid keinen Einspruch mehr einlegen. Das Bundesfinanzministerium verfügte, dass die betroffenen Steuerbescheide von Amts wegen offen bleiben. Um den Bürgern und Finanzämtern Bürokratie zu ersparen, hatte der BdSt dies vehement gefordert. Jedoch muss der Bürger nach wie vor dem Finanzamt eine Doppelbesteuerung darlegen.

Zukunftsweisendes Urteil zur Rentenbesteuerung

Der Gesetzgeber muss jetzt handeln! Auch jetzige Berufstätige wären von Doppelbesteuerung betroffen

BdSt-Erfolg bei seiner Musterklage gegen die Doppelbesteuerung von Renten: Der Bundesfinanzhof hat der Rechenweise der Finanzverwaltung in wesentlichen Punkten widersprochen. So darf der Grundfreibetrag nicht mehr als steuerfreier Rentenzufluss angerechnet werden. Mit den heute ergangenen Urteilen wird die Politik in Zugzwang versetzt, eine Renten-Doppelbesteuerung endlich zu verhindern.

BdSt-Taschenbuch „Steuererklärung für Senioren 2023“

Steuererklärung für Senioren 2021

„Wo wird was eingetragen?“ Dieser Ratgeber begleitet Rentner und Pensionäre beim Ausfüllen der Steuererklärung für das Jahr 2019. Dabei werden sowohl die Erklärungsbögen als auch die für Senioren wichtigen Anlagen behandelt. Praxisbeispiele helfen, typische Ausgaben und Kosten richtig einzuordnen und steuerlich zu veranlagen.

Einspruch gegen Doppelbesteuerung der Rente

BdSt-Musterschreiben vereinfacht Einspruch

Neue Musterklage gegen Doppelbesteuerung bei Renten

Steuerzahlerbund unterstützt den Kläger beim Bundesfinanzhof

Rentenbesteuerung jetzt nachbessern!

Geltende Regeln können zur Zweifachbesteuerung führen

Rentenbesteuerung nachbessern!

BdSt setzt sich für Entlastung von Senioren ein

Rentenerhöhung: Wer jetzt Steuern zahlen muss!

Senioren können Ausgaben absetzen!

Rentenerhöhung

Mindestens 120.000 Senioren rutschen in die Steuerpflicht

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Einfachere Steuerformulare sind nötig