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Steuerzahlerbund kritisiert verfassungswidrige Rekordverschuldung

Wer verteidigt nun die Schuldenbremse?

Im zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen die Ampel-Fraktionen eine Rekord-Neuverschuldung von Rheinland-Pfalz: rund 3,5 Mrd. Euro! Damit wird die Corona-Krise für den Landeshaushalt unnötig teuer und die Schuldenbremse umgangen. Denn die Rücklagen wie z. B. die Haushaltssicherungsrücklage werden nicht angetastet. Stattdessen soll ein umstrittenes Sondervermögen eingerichtet werden, obwohl dies haushaltsrechtlich nicht nötig ist. Den zweiten Nachtragshaushalt kritisiert der BdSt als verfassungswidrig.

Bund der Steuerzahler kritisiert 2. Nachtragshaushalt

Vorhaben schlicht verfassungswidrig

Rheinland-Pfalz – 2. Nachtragshaushalt verfassungswidrig

Kritik des Rechnungshofs bekräftigt Standpunkt des Steuerzahlerbundes

Steuerzahlerbund hält zweiten Nachtragshaushalt für verfassungswidrig

Mängel müssen beseitigt werden

Teils fragwürdige Finanzierung des 2. Nachtragshaushalts für Rheinland-Pfalz

Steuerzahlerbund weißt auf Problematik hin

Land Rheinland-Pfalz: Rekordaufnahme neuer Kredite

Steuerzahlerbund hält den Großteil der Schuldenaufnahme für verfassungswidrig

Zweiter rheinland-pfälzischer Nachtragshaushalt in der Kritik

Steuerzahlerbund fordert zuerst die Rücklagen aufzulösen

Kritik des Steuerzahlerbundes an 2. Nachtragshaushalt

Entwurf in Teilen verfassungswidrig

Zweiter Nachtragshaushalt für Rheinland-Pfalz

BdSt kritisiert Finanzierung

Großteil der geplanten Schuldenaufnahme ist verfassungswidrig

Steuerzahlerbund kritisiert Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltes

Auf Grundlage eines Gutachtens des Verfassungsrechtlers Prof. Christoph Gröpl (Universität des Saarlandes in Saarbrücken) für den BdSt bewertet der Steuerzahlerbund Rheinland-Pfalz den 2. Nachtragshaushalt des Landes RLP für verfassungswidrig. Kritikpunkte am „Corona-Haushalt“ sind, dass 1. vorhandene Rücklagen wie die Haushaltssicherungsrücklage nicht aufgebraucht werden, bevor neue Schulden aufgenommen werden; 2. schuldenfinanzierte Maßnahmen keinen direkten Corona-Bezug aufweisen und 3. der langen Zeitraum zur Rückzahlung des „Corona-Sondervermögens“ letztlich unnötig hohe Zinsen kostet. Das Sondervermögen erinnert zudem stark an den verfassungswidrigen und inzwischen aufgelösten Pensionsfonds.