Kassenumstellung: Erneute Fristverlängerung möglich
Übergangszeit dauert aber nur bis Ende Mai 2021Bis zum 31. März 2021 müssen Kassensysteme mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) aufgerüstet sein. Jedoch gewährt das rheinland-pfälzische Finanzministerium auf Antrag noch eine weitere Frist um zwei Monate.