Kindergeld beantragen
Worauf zu achten istIm Streitfall beantragte die Klägerin am 16. Juli 2019 Kindergeld für den Zeitraum ab Mai 2018 per Mail und gab Name, Anschrift und Telefonnummer an. Dies reichte der Familienkasse als Antrag nicht aus. Das Kindergeld sei bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen und muss unterschrieben werden. Die Verwendung eines Vordrucks war nicht erforderlich, wenn der Antrag alle zur Entscheidung erforderlichen Angaben enthält.