Keine Steuerersparnis durch die Vermietung von Luxusimmobilien
Aktuelles SteuerurteilDer BFH hat in seinem Urteil vom 20. Juni 2023, Az. IX R 17/21, entschieden, dass Verluste aus der Immobilienvermietung mit einer Wohnfläche von mehr als 250 m² nicht uneingeschränkt mit anderen Einkünften des Steuerzahlers verrechnet werden können.