EuGH lehnt Antrag des Landes zum Flughafen Hahn ab
Landesregierung muss gezahlte Betriebsbeihilfen sofort zurückfordernVor dem Europäischen Gerichtshof hat das Land einen kräftigen Dämpfer erhalten. Das höchste europäische Gericht lehnte den Antrag auf Aussetzung der Urteilswirkung ab, den das Land gestellt hatte, um vom Flughafen Hahn keine Betriebsbeihilfen zurückfordern zu müssen. Der Steuerzahlerbund mahnt, die im Feuer stehenden 10 Mio. Euro unverzüglich zurückzufordern, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet ist und die Rückforderung nur nachrangig bedient wird.