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EuGH lehnt Antrag des Landes zum Flughafen Hahn ab

Landesregierung muss gezahlte Betriebsbeihilfen sofort zurückfordern

Vor dem Europäischen Gerichtshof hat das Land einen kräftigen Dämpfer erhalten. Das höchste europäische Gericht lehnte den Antrag auf Aussetzung der Urteilswirkung ab, den das Land gestellt hatte, um vom Flughafen Hahn keine Betriebsbeihilfen zurückfordern zu müssen. Der Steuerzahlerbund mahnt, die im Feuer stehenden 10 Mio. Euro unverzüglich zurückzufordern, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet ist und die Rückforderung nur nachrangig bedient wird.

Flughafen Hahn ist insolvent

Nun stehen die gezahlten Betriebsbeihilfen auf dem Spiel

Der Flughafen Hahn hat Insolvenz angemeldet. Da die Presse bereits vor Monaten von finanziellen Schwierigkeiten der Muttergesellschaft HNA berichtete, ist die Insolvenz des dauerdefizitären Hunsrück-Airports nicht überraschend. Das Land muss handeln – um mehr als 10 Mio. Euro Betriebsbeihilfen aus Steuergeld nicht zu gefährden.

Muss das Land Hahn-Beihilfen zurückfordern?

Nach EuG-Urteil geht es um 10 Mio. Euro Steuergeld

Seit seinem Verkauf an einen chinesischen Investor erhielt der Flughafen Hahn rund 10,3 Mio. Euro Betriebsbeihilfen vom Land Rheinland-Pfalz. Durch ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union ist die Genehmigung dieser Beihilfen entfallen. Somit müsste der Beihilfegeber die Beihilfen zurückfordern. Doch das Land lässt sich dabei Zeit.

Subventionsbremse für Regionalflughäfen

Standorte konsolidieren oder ggf. schließen

Zum morgigen Flughafengipfel appelliert der Steuerzahlerbund, dass Regionalflughäfen keine weiteren Zuschüsse erhalten sollen. Die überwiegende Mehrzahl der Regionalflughäfen hatte schon vor der Corona-Krise erhebliche Defizite. Zwar verschärft Corona die Probleme, hat sie aber nicht ausgelöst. Entsprechend hilft es nicht, noch mehr Steuergeld in marode Flughäfen zu pumpen, sondern strukturelle Reformen durchzuführen.

Kerosinsteuer wäre Wettbewerbsnachteil

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