Betriebliche Zapfsäule
Fahrtenbuchmethode und Nachweis der TankkostenGrundsätzlich müssen bei der Fahrtenbuchmethode die Kosten für den PKW dokumentiert werden. Der BFH hat mit Urteil – VI R 44/20 – vom 15.12.2022 entschieden, dass die Fahrtenbuchmethode bei einer Betriebstankstelle nicht anerkannt wird, wenn die Menge und der Preis des getankten Kraftstoffes nicht dokumentiert wurden. Der Grund hierfür liegt in der gesetzlichen Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG. Diese Norm schreibt für die Fahrtenbuchmethode vor, dass die entstandenen Kosten durch entsprechende Belege nachzuweisen sind.