Beiträge

Betriebliche Zapfsäule

Fahrtenbuchmethode und Nachweis der Tankkosten

Grundsätzlich müssen bei der Fahrtenbuchmethode die Kosten für den PKW dokumentiert werden. Der BFH hat mit Urteil – VI R 44/20 – vom 15.12.2022 entschieden, dass die Fahrtenbuchmethode bei einer Betriebstankstelle nicht anerkannt wird, wenn die Menge und der Preis des getankten Kraftstoffes nicht dokumentiert wurden. Der Grund hierfür liegt in der gesetzlichen Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG. Diese Norm schreibt für die Fahrtenbuchmethode vor, dass die entstandenen Kosten durch entsprechende Belege nachzuweisen sind.

Vereinfachungsregelung für Fahrtkostenzuschuss geändert

Arbeitgeber müssen ggf. Zuschuss neu berechnen

Die Vereinfachungsregelung beim Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers zugunsten seiner Arbeitnehmer wird ab dem 1. Januar 2022 differenzierter. Vor allem für Teilzeitbeschäftigte, im Homeoffice Tätige oder mobil arbeitende Beschäftigte müssen die Fahrtkostenzuschüsse neu berechnet werden, so das Bundesfinanzministerium.

Die Pendlerpauschale muss bleiben!

Pendlerpauschale ist keine Subvention

In den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP wächst der Druck, die Pendlerpauschale abzuschaffen. Angeblich sei diese eine „umweltschädliche Subvention“. Jedoch hält der Steuerzahlerbund dagegen: Keineswegs ist die Pendlerpauschale eine Subvention; tatsächlich ist sie Teil des Prinzips, nach Leistungsfähigkeit zu besteuern.

BdSt-Taschenbuch „Auto und Steuern“

Auto und Steuern

Umsatzsteuer, Kfz-Steuer, Energiesteuer und schließlich Fahrtkosten in der Einkommensteuererklärung. Autofahren ist steuerlich eine komplexe Angelegenheit. Licht ins Dickicht dieses Dschungels bringt die BdSt-Broschüre „Auto und Steuern“. Zielgruppe sind Arbeitnehmer und Selbstständige.

Taschenbuch „BdSt-Fahrtenbuch“

BdSt-Fahrtenbuch

Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil versteuern. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die 1-Prozent-Regelung und die Fahrtenbuchmethode. In der Regel lohnt sich die Fahrtenbuchmethode immer dann, wenn das Fahrzeug weit überwiegend beruflich genutzt wird. Mit der Bestellung des BdSt-Fahrtenbuchs haben Sie Ihr Fahrtenbuch im praktischen Hochformat für die Ablage im Auto immer dabei.

„Mitnahmepauschalen“ sind nicht steuerfrei

Aktuelles Steuerurteil zu Dienstreisen
Autofahrt

Vermieter können volle Fahrtkosten absetzen

Fahrten zum Mietobjekt richtig abrechnen!