Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Finanzamt ist rechtswidrig
BFH: Zustimmung des Betroffenen heilt Grundrechtseingriff nichtEine selbstständige Unternehmensberaterin veranlagte zum ersten Mal in ihrer Einkommensteuererklärung ein häusliches Arbeitszimmer. Obwohl sie gegenüber ihrem Finanzamt mitwirkte, kam ein Steuerfahnder unangekündigt zur Wohnungsbesichtigung. Diese ist rechtswidrig, entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 12.07.2022, Az. VIII R 8/19).